Bindung geht durch den Magen
Zeigen Sie Ihren Mitarbeiter:innen Wertschätzung mit digitalem Essenszuschuss und steigern Sie die Mitarbeiterzufriedenheit in Ihrem Unternehmen.

Einfach
Kosten fürs Mittagessen in Sekundenschnelle einreichen – ohne Mehraufwand für HR.
Kostengünstig
Sparen Sie bis zu 50 % im Vergleich zu einer herkömmlichen Gehaltserhöhung.
Schnell implementiert
Dank unseres Support-Teams innerhalb weniger Stunden implementiert.
Bis zu 6,90 € pro Tag steueroptimiert
Bezuschussen Sie das Mittagessen Ihrer Kolleg:innen mit einem steuerfreien bzw. pauschal besteuerten Essenszuschuss.
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung
Steigern Sie das Zugehörigkeitsgefühl Ihrer Mitarbeitenden, indem Sie ihr Wohlbefinden verbessern.
Überall einlösbar
Jeder Essensbeleg kann eingereicht werden – egal ob im Restaurant, im Supermarkt oder aus dem Home Office beim Lieferservice gekauft. Scannen Sie Ihre Quittung einfach mit der Circula App und fertig!
Kein Aufwand für HR
Circula prüft automatisch alle Belege auf ihre Rechtskonformität und die maximale Lohnoptimierung, berechnet die Erstattungen und stellt monatliche Reports zur Verfügung für den Export zur Lohnbuchhaltung, auch direkt per Schnittstelle zu DATEV. 100 % konform mit dem deutschen Steuerrecht, GoBD und DSGVO.
Als zwei Varianten möglich
Sie können sich entscheiden, ob Sie den digitalen Essenszuschuss als Gehaltserhöhung oder Gehaltsumwandlung anbieten möchten. Beide Optionen sind in Deutschland zulässig.
Digitale Essensmarken mit minimalem Aufwand
Alles im Blick
Behalten Sie einen Überblick über Ihre Ausgaben und Ihren monatlichen Essenszuschuss.
Automatisierte Belegkontrolle
Circula prüft alle Belege auf ihre Steuerkonformität, sodass Ihre Buchhaltung entlastet wird.
Integrationen zur Lohnbuchhaltung
Nahtlose Integration mit DATEV LODAS und Lohn & Gehalt – auf Wunsch auch mit jedem anderen Lohnabrechnungssystem.
Nettolohnoptimierung mit digitalen Essensmarken
Digitale Essensmarken eignen sich als Mitarbeiter Benefit besonders, um mit Nettolohnoptimierung gegenüber Mitarbeiter:innen Wertschätzung zu zeigen. Welche rechtlichen Bestandteile dazu gehören und was Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen bei digitalen Essensmarken beachten müssen, erfahren Sie in diesem Whitepaper.

Haben Sie noch Fragen?
Die Circula Benefits können in verschiedenen Paketen erhältlich. Detaillierte Informationen zur Preisgestaltung finden Sie hier.
Ja! Im Home Office ist die Nutzung von Circula Benefits unter denselben Voraussetzungen möglich.
Der BFH hat in seinem Beschluss vom 20.08.1997 (BStBl. II S. 667) entschieden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen ohne weiteres Barlohn durch einen Sachbezug ersetzen können.
Essenszuschüsse, die den Grenzbetrag nicht überschreiten, können als eingenommene Mahlzeit des jeweiligen Arbeitnehmers mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet und pauschal mit 25% besteuert werden. Im Fall der Pauschalversteuerung ist der geldwerte Vorteil sozialversicherungsfrei § 1 Abs. 1 SvEV. Der darüber hinausgehende Betrag von (maximal) EUR 3,10 stellt im Ergebnis einen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers dar. Vom Arbeitnehmer geleistete Zuzahlungen für die Mahlzeit sind auf den pauschal zu versteuernden Sachbezugswert anzurechnen.
In unserem Help Center erfahren Sie weitergehende Informationen zum juristischen Hintergrund.
Nein. Da den Mitarbeitenden auf Reisen eine Tagespauschale zusteht, kann der Essenszuschuss nicht an berufsbedingten Reisetagen genutzt werden. Geschäftsreisende können ihre Verpflegungsmehraufwände und Pauschalen über Circula Expenses wie gewohnt abrechnen.
Belege müssen bis zum dritten Tag des Folgemonats der Ausstellung eingereicht werden, um bei der Berechnung des Zuschusses wirksam zu werden. Das heißt: Alle Belege vom Juli müssen bis zum 3. August in Circula eingereicht sein. Nach Ende dieser Frist eingereichte Belege werden bei der Berechnung des Benefits nicht berücksichtigt.
We make employees benefit
Nutzen Sie die Steuervorteile zur Lohnoptimierung Ihrer Mitarbeiter und senken Sie gleichzeitig Ihre Kosten.