Digitale Essensmarken made simple
Denken Sie Mitarbeiter-Benefits neu und optimieren Sie das monatliche Gehalt Ihrer Mitarbeiter mit bis zu 6,57 Euro pro Mahlzeit.

Mehr als 480 internationale Unternehmen glauben an unsere Lösung
Mit Circula Benefits profitieren alle Mitarbeiter
In wenigen Schritten zum Mitarbeiter Benefit
Egal ob im Restaurant, Café oder im Home Office - die Mitarbeiter reichen die Belege vom Mittagessen ein und erhalten einen steuerfreien oder pauschal besteuerten Essenszuschuss entweder als attraktive Gehaltserhöhung oder Gehaltsumwandlung. Circula Benefits, unsere digitalen Essensmarken, sind standardmäßig im Professional-Plan enthalten.
Machen Sie das Mittagessen zum Benefit für Ihre Mitarbeiter und nutzen Sie die Steuervorteile
Digitale vs. Papier-Essensmarken
Bei Bedarf
Nicht eingelöste Essensmarken kosten Sie kein Geld wie bei Papieressensmarken
Überall einlösbar
Digitale Essensmarken können überall eingelöst werden
Mehr Transparenz
Keine Grauzonen im Controlling mehr, Übersichtlichkeit für Ihre Mitarbeiter
Rechtskonformität
Gemäß der aktuellen Anforderungen des Einkommensteuergesetzes
Schnellere Prozesse
Durch die digitale Berechnung und Verarbeitung der Essenszuschüsse
Einfacher Roll-Out
Ohne logistischen Aufwand, Implementierung in wenigen Tagen möglich
Was ist Optimierung des Gehalts?
Als Optimierung des Nettobarlohns von Mitarbeitern werden gemäß des Einkommensteuergesetzes steuerfreie oder pauschal besteuerte Zuschüsse vom Staat verstanden, die insgesamt für eine Vielzahl von sogenannten Benefits gewährt werden, z.B. Essens- und Fahrtkostenzuschüsse. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihren Mitarbeitern monatliche Essenszuschüsse für die Mahlzeiten während der Arbeitszeit anbieten können: in Form einer für Sie als Arbeitgeber günstigen Gehaltserhöhung oder in Form einer Gehaltsumwandlung. Beide Modelle sind rechtlich wirksam, jedoch gibt es unterschiedliche Anforderungen, die im Einzelfall zu prüfen sind. Wir erklären Ihnen, wie es funktioniert und worauf Sie als Arbeitgeber und Ihre Mitarbeiter achten sollten.
Gehaltserhöhung
Mehr Brutto und mehr Netto: Dem Arbeitnehmer wird ein monatlicher steuerfreier oder pauschal besteuerter Zuschuss zu seinem regulären Bruttogehalt von bis zu 98,55 Euro gezahlt. Der Arbeitgeber spart bei diesem Modell Steuern und Sozialabgaben im Vergleich zur klassischen Gehaltserhöhung ein. Es können maximal 15 Mahlzeiten als Benefits pro Monat abgerechnet und Zuschüsse gewährt werden, bei einer Mahlzeit pro Arbeitstag. Der Arbeitnehmer hat somit mehr Netto am Ende des Monats.
Gehaltsumwandlung
Mehr Netto vom Brutto: Der monatliche Bruttobarlohn wird zu Beginn um bis zu 98,55 Euro reduziert. Dadurch reduzieren sich die monatlichen Steuern und Sozialabgaben. Mit der nächsten Monatsabrechnung wird der steuerfreie oder pauschal besteuerte Essenszuschuss für die eingereichten Mahlzeiten ausgezahlt. Maximal 15 Essenszuschüsse, d.h. Mahlzeiten an Arbeitstagen, werden vom Staat gewährt.
Essensmarken - Regeln für Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer haftet für die unsachgemäße Anwendung von Essenszuschüssen. Daher sollten alle Regeln bekannt sein. Lesen Sie, worauf Ihre Mitarbeiter unbedingt achten sollten.

Wie funktioniert Circula Benefits?
Es ist ganz einfach: In wenigen Schritten reichen Sie wie gewohnt Ihre Belege ein. Wir übernehmen die Prüfung der sachgemäßen Anwendung gemäß der aktuellen rechtlichen Anforderungen. Als Arbeitgeber exportieren Sie am Monatsende einmalig eine Steuerdatei in Ihr Lohnbuchhaltungssystem. So schnell geht´s mit den Benefits.

Haben Sie noch Fragen?
Circula Benefits steht allen Nutzern von Circula Professional ohne Extrakosten zur Verfügung. Unser Professional-Plan beginnt ab 100,00 € Grundgebühr im Monat inklusive 10 Nutzer-Lizenzen. Weitere Informationen zur Preisgestaltung finden Sie hier.
Ja! Im Home Office ist die Nutzung von Circula Benefits unter denselben Voraussetzungen möglich.
Der BFH hat in seinem Beschluss vom 20.08.1997 (BStBl. II S. 667) entschieden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen ohne weiteres Barlohn durch einen Sachbezug ersetzen können.
Essenszuschüsse, die den Grenzbetrag nicht überschreiten, können als eingenommene Mahlzeit des jeweiligen Arbeitnehmers mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet und pauschal mit 25% besteuert werden. Im Fall der Pauschalversteuerung ist der geldwerte Vorteil sozialversicherungsfrei § 1 Abs. 1 SvEV. Der darüber hinausgehende Betrag von (maximal) EUR 3,10 stellt im Ergebnis einen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers dar. Vom Arbeitnehmer geleistete Zuzahlungen für die Mahlzeit sind auf den pauschal zu versteuernden Sachbezugswert anzurechnen.
Nein. Da dem Mitarbeiter auf Reisen eine Tagespauschale zusteht, können Benefits nicht an Reisetagen genutzt werden. Geschäftsreisende können Ihre Verpflegungsmehraufwände und Pauschalen über Circula wie gewohnt abrechnen.
Belege müssen bis zum dritten Tag des Folgemonats der Ausstellung eingereicht werden, um bei der Berechnung des Zuschusses wirksam zu werden. Das heißt: Alle Belege vom Juli müssen bis zum 3. August in Circula eingereicht sein. Nach Ende dieser Frist eingereichte Belege werden bei der Berechnung des Benefits nicht berücksichtigt.
We make employees benefit
Nutzen Sie die Steuervorteile zur Lohnoptimierung Ihrer Mitarbeiter und senken Sie gleichzeitig Ihre Kosten.