Highspeed dank Internetpauschale
Bezuschussen Sie die Internetkosten Ihrer Mitarbeitenden mit bis zu 50 € monatlich.
Fördern Sie modernes Arbeiten mit schnellem Internet.
Ein Benefit für alle
Mit diesem Zuschuss erreichen Sie jeden Mitarbeitenden.
Uneingeschränkt nutzen
Sowohl private, als auch geschäftliche Nutzung möglich.
Bis zu 600 € mehr Netto
Bis zu 50€ monatlich mehr Netto für Arbeitnehmende.
Automatisiert & einfach
Internetvertrag einmalig einreichen - Kosten werden monatlich automatisch erstattet.
Steueroptimiert
Sparen Sie über 40 % AG-Kosten dank SV-Befreiung und 25 % Pauschalsteuer.
Natürlich compliant
Unsere Benefits erfüllen die jeweils gültigen rechtlichen Richtlinien - mit Garantie.
Rechtssichere Benefits mit Relevanz und hoher Flexibilität
Wie alle Circula Benefits ist auch die Internetpauschale einfach in der Bedienung, flexibel in der täglichen Anwendung, rechtskonform und sinnhaft im Leben von Mitarbeitenden heutzutage.
Flexible Arbeitsbedingungen sind der beliebteste Benefit.
Unser Benefits Report 2023/2024 zeigt, wie wichtig Arbeitnehmenden Flexibilität bei der Arbeit ist, insbesondere bei jungen Generationen. Schaffen Sie die Grundlage für Remote- und hybride Arbeitsmodelle, indem Sie eine stabile Internetverbindung im Home-Office fördern.
600 € mehr Netto pro Jahr. Über 40 % weniger AG-Kosten.
Bruttogehalt um jeweiligen Benefit erhöhen und mehr Netto vom Brutto am Ende des Monats erhalten. Unsere Internetpauschale ermöglicht kosteneffiziente Gehaltserhöhungen, da die Lohnsteuer pauschal mit 25 % berechnet wird und Sozialabgaben komplett entfallen.
Kein Aufwand für HR
Sie müssen keine Steuer-Experten sein, um ein Benefit-Programm auszurollen, das die Menschen in Ihrem Unternehmen erreicht. Sie müssen nur wissen, was Ihnen wichtig ist. Den Rest machen wir.
1. Mitarbeitende unterzeichnen Vertragsanlage & bestätigen Fixkosten.
2. Admins laden Mitarbeitende zu Circula ein.
3. Mitarbeitende reichen die Internetkosten einmalig ein.
4. Circula erstellt monatliche Reports, die Admins an die Lohnbuchhaltung übertragen.
5. Monatliche Auszahlung ab dem nächsten Gehalt
Compliance muss nicht kompliziert sein.
Auch nicht in HR. Wir zeigen Ihnen, wie einfach es ist, Ihr individuelles Benefits-Programm auszurollen.
Haben Sie noch Fragen?
Zu den anfallenden Kosten gehören die Grundgebühren für den Internetzugang (z. B. DSL- oder Kabel-Internet-Vertrag) sowie die Kosten für Hardware und Ausrüstung (z. B. Modem, Verbindung usw.).
Nein. Die Kosten für die Nutzung von Circula werden von Ihrem Arbeitgeber übernommen. Für Sie als Arbeitnehmer:in erhöht sich dadurch lediglich Ihr Nettogehalt.
Nein, die Internetpauschale kann unabhängig davon gewährt werden, ob der Arbeitnehmer von zu Hause aus oder im Büro des Unternehmens arbeitet. Es wird auch nicht vorausgesetzt, dass der private Internetanschluss überhaupt für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Der Arbeitnehmer kann das Internet auch zu 100 % privat nutzen.
Der monatliche Internetzuschuss ist auf 50€ maximal beschränkt.
Nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Aufwendungen für die Internetnutzung erstatten: “Abweichend von Absatz 1 kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 Prozent erheben, soweit er den Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Datenverarbeitungsgeräte übereignet; das gilt auch für Zubehör und Internetzugang. Das Gleiche gilt für Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung gezahlt werden.