Mobiler geht's nicht
Tschüss Firmenwagen, hallo uneingeschränkte Mitarbeitermobilität: Mit dem Mobilitätsbudget endlich flexibel unterwegs sein.
Einfach scannen
Reichen Sie Ihre Mobilitätskosten in Sekundenschnelle per OCR-Scan ein und lassen Sie sich die Kosten im nächsten Monat erstatten.
Flexibel nutzen
Sie können Belege für jeden Mobilitätstyp einreichen – sowohl für den Arbeitsweg als auch für private Fahrten.
Schnell implementiert
Der neue Mitarbeiter-Benefit ist dank unseres Customer Success-Teams innerhalb weniger Stunden implementiert.
Zwei mögliche Steuermodelle
Das Mobilitätsbudget von Circula kann prinzipiell für jedes Verkehrsmittel verwendet werden – Sie entscheiden, ob komplett steuerfrei oder teilweise pauschalversteuert.
Kein Aufwand für HR
Circula prüft automatisch alle Belege, berechnet die Erstattungen und erstellt die Dateien für Ihre monatliche Gehaltsabrechnung. 100% konform mit dem deutschen Steuerrecht.
Umweltfreundlich
Sie möchten Ihre CO2-Emissionen reduzieren? Das Mobilitätsbudget eignet sich besonders für nachhaltige Verkehrsmittel.
Wir bieten Flexibilität
Mit unserem Mobilitätsbudget können Sie jedes Verkehrsmittel nutzen – sowohl beruflich als auch privat.
Das Mobilitätsbudget in 15 Sekunden
Mitarbeitermobilität mit minimalem Aufwand
Alles im Blick
Behalten Sie einen Überblick über Ihre Ausgaben und Ihr monatliches Mobilitätsbudget.
Automatisierte Belegkontrolle
Circula prüft alle Belege auf ihre Steuerkonformität, sodass Ihre Buchhaltung entlastet wird.
Integrationen zur Lohnbuchhaltung
Nahtlose Integration mit DATEV LODAS und Lohn & Gehalt – auf Wunsch auch mit jedem anderen Lohnabrechnungssystem.
Die Zukunft der betrieblichen Mobilität beginnt jetzt
Früher war es üblich, dass der Firmenwagen einen großen Anreiz für Mitarbeiter:innen geschaffen hat, um bei einem Unternehmen langfristig zu bleiben oder potenzielle Kandidaten:innen anzuwerben. Doch Themen rund um Nachhaltigkeit und Klimaschutz haben dazu geführt, dass sich die Bedürfnisse an das betriebliche Mobilitätsangebot verändert haben. Heutzutage wünschen sich Beschäftigte Alternativen zum konventionellen Dienstwagen.

Haben Sie noch Fragen?
Wir bieten grundsätzlich zwei Steuer-Modelle für unseren Mobility Benefit an. Sie entscheiden sich als Unternehmen für eines der beiden Modelle: a) komplett steuerfrei oder b) sowohl steuerfrei, als auch pauschalversteuert mit 25%. Im ersten Modell werden lediglich alle Fahrten im öffentlichen ÖPNV sowie berufliche Fahrten im Fernverkehr (Pendelfahrten) bezuschusst. Im zweiten Modell werden zusätzlich der Individualverkehr (z.B. Carsharing, e-Scooter, E-Bikes) sowie Privatfahrten im Fernverkehr bezuschusst.
Darüber hinaus besteht nach § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG die Möglichkeit, Bezüge, die nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei wären, pauschal mit 25% zu besteuern (Wahlrecht), mit der Folge der Minderung der Entfernungspauschale.
Prinzipiell sind alle Verkehrsmittel erlaubt. Jedoch gibt es zwei Modelle aus Basis von Steuerunterschieden, die auf verschiedene Mitarbeitende oder -gruppen im Unternehmen angewendet werden können: a) komplett steuerfrei und b) teils steuerfrei, teils besteuert. ÖPNV und Pendelfahrten im öffentlichen Fernverkehr (nicht PKW) sind seitens des Gesetzgebers steuerfrei, jedoch werden Privatfahrten im öffentlichen Fernverkehr und Individualverkehr, z.B. Carsharing, E-Scooter, normal besteuert.
Nein, die Mitarbeitenden können frei entscheiden, für welche Fahrten sie ihr Budget verwenden – ob privat oder beruflich spielt keine Rolle. Dennoch muss klar von einer Geschäftsreise abzugrenzen sein, Geschäftsreisen können nicht mit dem Mobilitätsbudget ab- oder verrechnet werden. Geschäftsreisen können mit Circula Expenses abgerechnet werden.
Nein, die Zusätzlichkeitserfordernis ist laut Rechtssprechung des BMF ein zentrales Tatbestandsmerkmal für die Steuerbefreiung und damit ihre Grundvoraussetzung. Sprich, nur wenn das Mobilitätsbudget tatsächlich zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird, können Unternehmen von der Steuerbefreiung profitieren.
Hierzu regelte das BMF in § 8 Abs. 4 EStG, dass das Zusätzlichkeitserfordernis nur dann erfüllt ist, wenn
- die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet wird;
- der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der anderen Leistung herabgesetzt wird;
- die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt wird und
- bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird.
Dies gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2020. Ein neues BMF-Schreiben vom 5. Januar 2023 regelt zudem die Veranlaungszeiträume bis einschließlich 2019.
Die Unternehmen können den Betrag, den sie ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen wollen, frei festlegen. Auf diese Weise bleiben Sie flexibel und bieten Ihrem Team einen individuellen Benefit.
Alle Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb Deutschlands sind steuerfrei. Für Fahrten im Individualverkehr (z.B. Taxi, Roller, Carsharing) und im Fernverkehr (ICE, IC) werden die üblichen Steuern gezahlt.
Ausnahmen: Handelt es sich bei der Fahrt um einen Arbeitsweg mit einem Fernverkehrsmittel, werden für diese Fahrt keine Steuern fällig.
Ja, Mitarbeitende können Kraftstoffkosten in der Kategorie "Individualverkehr" geltend machen – auch für Privatfahrten mit dem PKW. Beachten Sie, dass diese Kosten normal versteuert werden müssen.
We make employees benefit
Nutzen Sie Steuervorteile zur Lohnoptimierung Ihrer Mitarbeiter und senken Sie gleichzeitig Ihre Kosten.