Mobilitätsbudget für Mitarbeiter

Firmenwagen
war gestern

Mit unserem individuell konfigurierbarem Mobilitätsbudget für Ihre Mitarbeiter können Sie alle Arten von Mobilität zur Arbeit oder auch privat monatlich bezuschussen - teilweise komplett steuerfrei.

Ein Mann mit Brille telefoniert lächelnd im Auto.
Jobticket & Firmenwagen 2.0

Fördern Sie alle Arten von Mobilität mit einem Klick.

Ein Icon, das ein Auto darstellt.

Ein Benefit für alle

Bieten Sie Ihrem Team die nötige Flexibilität. Egal wie Sie zur Arbeit kommen, alle Verkehrsmittel werden akzeptiert.

Ein Icon mit gestapelten Münzen.

Nachhaltigkeit belohnen

Anders als bei Tankkarten oder Firmenwagen können Sie mit Circula auch umweltbewusste Verkehrsmittel bezuschussen.

Ein Bestätigungshäkchen-Symbol.

Einfach auszurollen

Implementierung in wenigen Stunden, Unterstützung bei Rollout durch Vertragsvorlagen, Trainings und Manuals.

Zug fährt über eine Brücke.

Steuerfrei oder steueroptimiert

Öffentliche Verkehrsmittel sind seit 2019 komplett steuerfrei. Wir bieten zwei Steuermodelle an, damit Sie die Möglichkeit haben, alle Verkehrsmittel zu fördern.

In 5 einfachen Schritten
zum Mobilitätsbudget

Die Circula App zeigt die Erstellung einer neuen Benefit-Gruppe "Praktikanten" mit Optionen für Essenszuschuss und Mobilitätsbudget.

Nutzer einladen & Benefits zuweisen

Admins laden neue Nutzer ein und weisen ihnen bestimmte Benefits über die Funktion „Benefits Gruppen“ zu.

Circula App zeigt monatliche Benefits-Übersichten, einschließlich öffentlichem Nahverkehr, Mittagessen und Individualverkehr.

Belege per App einreichen

Mitarbeitende reichen die Belege für ihre monatlichen Mobilitätsausgaben einfach per App ein.

Circula App zeigt Ausgabenübersicht für Deutschland-Ticket, Aral und nextbike mit Beträgen und Genehmigungsstatus.

Prüfung und Nettolohnoptimierung

Wir prüfen alle eingereichten Belege auf Rechtskonformität und berechnen die maximale Nettolohnoptimierung.

Circula App zeigt Ausgabenabrechnung mit Optionen für DATEV-Export und CSV-Download.

Datenübertragung an Lohnbuchhaltung

Die Schnittstelle zu DATEV Lohn & Gehalt oder DATEV LODAS ist inklusive. Übertragen Sie die Daten mit nur einem Klick.

Die Circula App zeigt eine Übersicht der Brutto-Bezüge mit Gehalt und Fahrtkostenzuschuss.

Auszahlung mit dem nächsten Gehalt

Die eingereichten Kosten werden mit dem nächsten Gehalt erstattet. Alle ausgezahlten Benefits werden auf den Gehaltsnachweisen rechtskonform aufgeführt.

Sie müssen keine Steuer-Experten sein, um ein Benefit-Programm auszurollen, das die Menschen in Ihrem Unternehmen erreicht. Sie müssen nur wissen, was ihnen wichtig ist. Den Rest machen wir.

● FAQ

Alles, was Sie wissen müssen.

Kann ich Fahrten mit meinem privaten PKW einreichen?

Ja, Mitarbeitende können Kraftstoffkosten in der Kategorie „Individualverkehr“ geltend machen – auch für Privatfahrten mit dem PKW. Beachten Sie, dass diese Kosten normal versteuert werden müssen.

Welche Arten von Mobilität werden besteuert, welche sind steuerfrei?

Alle Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb Deutschlands sind steuerfrei. Für Fahrten im Individualverkehr (z.B. Taxi, Roller, Carsharing) und im Fernverkehr (ICE, IC) werden die üblichen Steuern gezahlt.

Ausnahmen: Handelt es sich bei der Fahrt um einen Arbeitsweg mit einem Fernverkehrsmittel, werden für diese Fahrt keine Steuern fällig.

Wie hoch ist der monatliche Höchstbetrag für das Mobilitätsbudget?

Die Unternehmen können den Betrag, den sie ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen wollen, frei festlegen. Auf diese Weise bleiben Sie flexibel und bieten Ihrem Team einen individuellen Benefit.

Kann ich von der Steuerbefreiung profitieren, wenn die Zusätzlichkeitserfordernis nicht gewährt ist?

Nein, die Zusätzlichkeitserfordernis ist laut Rechtssprechung des BMF ein zentrales Tatbestandsmerkmal für die Steuerbefreiung und damit ihre Grundvoraussetzung. Sprich, nur wenn das Mobilitätsbudget tatsächlich zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird, können Unternehmen von der Steuerbefreiung profitieren.

Hierzu regelte das BMF in § 8 Abs. 4 EStG, dass das Zusätzlichkeitserfordernis nur dann erfüllt ist, wenn

  1. die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet wird;
  2. der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der anderen Leistung herabgesetzt wird;
  3. die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt wird und
  4. bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird.

Dies gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2020. Ein neues BMF-Schreiben vom 5. Januar 2023 regelt zudem die Veranlaungszeiträume bis einschließlich 2019.

Gilt das Mobilitätsbudget nur für berufsbedingte Fahrten?

Nein, die Mitarbeitenden können frei entscheiden, für welche Fahrten sie ihr Budget verwenden – ob privat oder beruflich spielt keine Rolle. Dennoch muss die Fahrt klar von einer Geschäftsreise abzugrenzen sein, Geschäftsreisen können nicht mit dem Mobilitätsbudget ab- oder verrechnet werden. Geschäftsreisen können mit Circula Expenses abgerechnet werden.

Welche Verkehrsmittel kann ich mit dem Mobilitätsbudget nutzen?

Prinzipiell sind alle Verkehrsmittel erlaubt. Jedoch gibt es zwei Modelle aus Basis von Steuerunterschieden, die auf verschiedene Mitarbeitende oder -gruppen im Unternehmen angewendet werden können: a) komplett steuerfrei und b) teils steuerfrei, teils besteuert. ÖPNV und Pendelfahrten im öffentlichen Fernverkehr (nicht PKW) sind seitens des Gesetzgebers steuerfrei, jedoch werden Privatfahrten im öffentlichen Fernverkehr und Individualverkehr, z.B. Carsharing, E-Scooter, normal besteuert.

Ist das Mobiltätsbudget steuerfrei oder pauschalversteuert?

Wir bieten grundsätzlich zwei Steuer-Modelle für unseren Mobility Benefit an. Sie entscheiden sich als Unternehmen für eines der beiden Modelle: a) komplett steuerfrei oder b) sowohl steuerfrei, als auch pauschalversteuert mit 25 %. Im ersten Modell werden lediglich alle Fahrten im öffentlichen ÖPNV sowie berufliche Fahrten im Fernverkehr (Pendelfahrten) bezuschusst. Im zweiten Modell werden zusätzlich der Individualverkehr (z.B. Carsharing, e-Scooter, E-Bikes) sowie Privatfahrten im Fernverkehr bezuschusst.

Darüber hinaus besteht nach § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG die Möglichkeit, Bezüge, die nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei wären, pauschal mit 25 % zu besteuern (Wahlrecht), mit der Folge der Minderung der Entfernungspauschale.