Schenken Sie Erholung
Glückliche Mitarbeitende sind nachweislich produktiver, ambitionierter und motivierter. Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden eine gesunde Work-Life-Balance und bezuschussen Sie Ihnen einmal jährlich eine erholsame Zeit. Bestehen Sie im War for Talents und heben Sie sich mithilfe der Erholungsbeihilfe von Ihren stärksten Konkurrenten ab.
Uneingeschränkt
Die Erholungsbeihilfe deckt sowohl private Urlaubsreisen, als auch jegliche andere Aktivität ab, die der Erholung dient.
Einfach
Die Erholungsbeihilfe wird einmal jährlich erstattet. Nach einmaliger Einreichung erfolgt die Erstattung automatisch.
Steueroptimiert
Pauschalbesteuerung von 25 % und sozialversicherungsfrei für Unternehmen (zzgl. pauschaler Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), i.d.R. steuer- und sozialversicherungsfrei für Arbeitnehmende.
Mindestens 156€ mehr Netto pro Jahr
Erhöhen Sie mithilfe der Erholungspauschale das Gehalt Ihrer Mitarbeitenden um mindestens 156€ pro Jahr – für eine Urlaubsreise oder jegliche andere Form der Erholung.
Geringe Kosten, große Wirkung
Der Erholungszuschuss wird pauschal mit 25 % besteuert. Erhöhen Sie das Gehalt Ihrer Mitarbeitenden und sparen Sie im Vergleich zu einer herkömmlichen Gehaltserhöhung.

Einfach einfach
Sparen Sie Zeit und minimieren Sie den Verwaltungsaufwand für Ihre Mitarbeitenden (und sich selbst). Der Erholungsurlaub wird von den Mitarbeitenden in der mobilen App eingereicht und der Zuschuss anschließend automatisch erstattet.
Erholte und motivierte Mitarbeitende
Da eine gesunde Work-Life-Balance heutzutage immer mehr an Bedeutung gewinnt, ermöglichen steueroptimierte Zuschüsse wie die Erholungsbeihilfe es Arbeitgebenden, einfach und günstig die Lebensqualität Ihrer Mitarbeitenden zu steigern. Bezuschussen Sie eine erholsame Zeit und motivieren Sie Ihre Mitarbeitenden so nachhaltig.
Erholung für die ganze Familie
Perfekt für den Familienurlaub: Neben der Erholungsbeihilfe für die Person selbst kann ein Zuschuss von 104€ für Ehepartner:innen und 52 € pro Kind eingereicht werden.
Erholungsbeihilfe mit minimalem Aufwand
Schnell implementiert
Nach der Einladung zu Circula können Mitarbeitende einmal jährlich Erholungsausgaben per App geltend machen.
Automatisierte Einreichung
Kein Verwaltungsaufwand mehr: Nach der Prüfung durch Circula wird die Erholungspauschale automatisch erstattet.
Standard-Lohnabrechnungs-Schnittstellen
Erholungspauschalbeträge können für die Lohnabrechnung nahtlos an LODAS, LuG oder jedes andere Lohnabrechnungssystem weitergeleitet werden.
Was ist die Erholungsbeihilfe?
Was sind die rechtlichen Hintergründe der Erholungspauschale? Ansprüche, Versteuerung, Beträge: Erfahren Sie alles Wichtige im Circula Wiki.

Haben Sie noch Fragen?
- 156€ für jede Mitarbeiter:in
- 104€ zusätzlich für Ehepartner:innen
- 52€ zusätzlich für jedes Kind
Beispiel: Herr Zukowski ist verheiratet und hat drei Kinder. Er fährt mit seiner Familie für zwei Wochen in den Urlaub. Nach seiner Rückkehr kann er über die Circula App spielend leicht seine Erholungsbeihilfe beantragen. Im folgenden Monat erhält Herr Zukowski einmalig 416€ Erholungsbeihilfe von seinem Arbeitgeber zurückerstattet - steuer- und sozialabgabenfrei.
Grundsätzlich kann jede Form der Erholung mithilfe der Erholungspauschale subventioniert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass ein "Urlaub" an mindestens 7 aufeinander folgenden Arbeitstagen genommen wurde.
Der Betrag kann einmal im Kalenderjahr genutzt werden. Der Anspruch umfasst einmalig den gesamten Betrag. Es kann keine Aufteilung der Summe über das Jahr hinweg erfolgen.
Nein, Urlaubsgeld und Erholungspauschale unterscheiden sich und dürfen parallel gezahlt werden. Sie schließen sich nicht aus und sind beides freiwillige Maßnahmen des Arbeitgebers.
Paragraph 40 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) zur Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen regelt die Erholungsbeihilfe. Unter Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG heißt es, der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % erheben, soweit er Erholungsbeihilfen gewährt, wenn diese zusammen mit Erholungsbeihilfen, die in demselben Kalenderjahr früher gewährt worden sind, 156,00 Euro für den Arbeitnehmer nicht übersteigen. Neben dem Freibetrag von 156,00 Euro stehen Arbeitgebern für Ehegatten des Arbeitnehmers weitere 104,00 Euro und für jedes Kind weitere 52,00 Euro als Erholungsbeihilfe jährlich zur Verfügung.
We make employees benefit
Nutzen Sie die Steuervorteile zur Lohnoptimierung Ihrer Mitarbeiter und senken Sie gleichzeitig Ihre Kosten.