Wunschlos glücklich
Mit unseren Gutscheinen erhalten Mitarbeitende monatlich bis zu 50 € mehr Netto in Form von steuerfreien Sachbezügen, die deutschlandweit bei zahlreichen Partner-Shops ihrer Wahl online und offline eingelöst werden können.
Ein Benefit Ihrer Wahl!
Ihr Team kann sich persönlich Wünsche erfüllen und selbst entscheiden, wo sie ihren Wertgutschein i.H.v. bis zu 50 € pro Monat einlösen möchten. Damit zeigen Sie als Arbeitgebende Wertschätzung auf dem Next Level.
Fokus auf Nutzerfreundlichkeit
Unsere Gutscheine können Sie bis Mitte des Monats bestellen und noch im selben Monat erhalten.
Rechtssicherheit
Wir stellen sicher, dass unsere Prozesse den geltenden Rechts- und Steuervorschriften entsprechen. Zudem sind alle Händler in unserer App sachbezugskonform.
Online & offline einlösen
Unsere Gutscheine können als Freibetrag überall in Deutschland bei unseren Partner-Shops online und offline eingelöst werden - in Online-Shops und in Filialen.
Jetzt bestellen, später einlösen
Mitarbeitende können ihren Gutschein jeden Monat bestellen, auch wenn sie ihn erst viel später einlösen wollen; unsere Partner gewähren eine lange Gültigkeit der Gutscheine.
Arbeitgeberkosten sparen
Unsere digitalen Gutscheine sind eine Form von Sachbezügen und damit Nettolohnoptimierung – lt. § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.
Einfach Wertschätzung zeigen
Echtzeit-Tracking Ihrer Gutscheine
Behalten Sie die Übersicht über all Ihre Gutscheine und deren Status, um sie gegebenenfalls später einzulösen. In unserer App werden alle Gutscheine gesammelt.
Digitales Shopping-Erlebnis
Sie können ganz einfach neue Gutscheine per App bestellen - ein Mal pro Monat bis zu 50 € sind möglich - Code kopieren oder PDF herunterladen und gleich einlösen.
Individuelle Wünsche erfüllen
Mit dem Sachbezug zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden Wertschätzung, können einen kleinen Beitrag als Inflationsausgleich anbieten und dabei offen lassen, wofür sie ihre Gutscheine verwenden wollen.
Sachbezug mit minimalem Aufwand
Schnell implementiert
In wenigen Schritten sind Sie Turn-Key-ready und können den neuen Benefit unternehmensweit ausrollen, unser Customer Success Team begleitet Sie auf diesem Weg.
Automatisierte Abrechnung
Komplett digitale Erfassung und Abrechnung mithilfe automatisierter Benefits Reports zur Übertragung an Ihr jeweiliges Lohnabrechnungssystem.
Integrationen zur Lohnbuchhaltung
Sachbezüge müssen i.d.R. auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden, kein Problem mit unseren Schnittstellen zu DATEV LODAS, DATEV Lohn und Gehalt sowie weiteren Lohnbuchhaltungssystemen.
Budget selbst festlegen
Unternehmen können die Höhe des monatlich zur Verfügung stehenden Sachbezugs mithilfe unserer Benefits Gruppen im Admin-Tool selbst für ihre Mitarbeitenden festlegen .
Was ist der Sachbezug?
Erfahren Sie mehr über rechtliche Hintergründe und die Richtlinien in unserem Wiki.

Haben Sie noch Fragen?
Als Sachbezüge gelten laut dem Gesetzgeber geldwerte Waren und Dienstleistungen, die nicht in Form von beispielsweise Gehalt ausgezahlt werden und in unserem Fall über dritte Anbieter erworben werden. Diese Gutscheine werden gegen eine Ware oder Dienstleistung beim Partner-Shop eingelöst, können jedoch nicht gegen Bargeld oder Gehalt eingetauscht werden.
Seit dem 01.01.2022 sind zudem Gutscheine von Online-Marktplätzen, wie z.B. Amazon oder Zalando, keine Sachbezüge mehr. Weiterführende Informationen zu den Einkommensarten finden Sie unter § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG.
Seit dem 31.12.2021 sind Sachbezüge in Form von digitalen Gutscheinen bis 50 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei, vgl. dazu § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG. Die Gutscheine in unserer App sind daher monatlich limitiert bis 50 €.
Maximal ein Gutschein pro Monat. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im BMF Schreiben vom März 2022.
Nein, das ist rechtlich nicht möglich, da Mitarbeitenden pro Monat maximal 50 € in Form eines Gutscheins zur Verfügung stehen, vgl. dazu § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG. Das bedeutet, Sie können maximal 50 € auf einmal in Gutscheinform erhalten.
In manchen Fällen können Sie im Checkout-Prozess mehrere Gutschein-Codes auf einmal einlösen, aber dies liegt außerhalb der Verantwortung von Circula.
Nein, ein Splitting ist nicht möglich, da pro Monat nur ein Gutschein bestellt werden darf, gemäß BMF Schreiben.
Ja, üblicherweise müssen Sachbezüge auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen sein. Wenn aber garantiert werden kann, dass alle Sachbezüger innerhalb der Freigrenze von 50 € pro Monat bleiben, kann darauf verzichtet werden. Circula bietet Unternehmen die Payslip-Integration an.
In diesem Fall verfällt der Gutschein. Es ist nicht möglich, Gutscheine nachträglich zu bestellen oder gebündelt für mehrere Monate.
We make employees benefit
Nutzen Sie die Steuervorteile zur Lohnoptimierung Ihrer Mitarbeitenden und senken Sie gleichzeitig Ihre Kosten.