Zuschuss zum Mittagessen
Fördern Sie die gesunde Ernährung und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden mit einem steueroptimierten Benefit im Wert von 108,45 € pro Monat.
Rund 1.300 € mehr Netto anbieten und dabei 46 % Kosten sparen
Flexible Nutzung
Ohne Akzeptanzstellenbindung die individuelle Wahl des Lieblingsessens fördern.
Intuitive Anwendung
100% digital: Quittung scannen, Belege werden automatisch geprüft. Schon fertig.
Einfach auszurollen
Implementierung in wenigen Stunden, Unterstützung bei Rollout durch Vertragsvorlagen, Trainings und Manuals.
Talente gewinnen
Unsere Studie zeigt: Besonders den jungen Arbeitnehmenden sind Benefits wichtig und können beim Recruiting förderlich sein.
Wertschätzung zeigen
Gehen Sie auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeitenden ein, indem Sie Gehaltsextras als Rewards für gute Arbeit nutzen.
Steueroptimiert
Sozialversicherungsfrei und ab 11.36 € pro Mahlzeit steuerfrei. Zudem steuerrechtskonform sowie mit GoBD und DSGVO.
1.301 €
maximal mehr Netto p.a./p.p.
46 %
günstiger als klassische Gehaltserhöhung
Nettolohnoptimierung.
Einfach gemacht.
Bruttogehalt um jeweiligen Benefit erhöhen und mehr Netto vom Brutto am Ende des Monats erhalten.
Individuell nutzbar.
Überall einlösbar.
Im Restaurant - Zuschuss genehmigt.
Im Supermarkt - Zuschuss genehmigt.
Lieferservice im Home Office - Zuschuss genehmigt.
So funktioniert der Essenszuschuss.
Sie können Ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 7,23 € pro Tag als Verpflegungszuschuss anbieten, insgesamt bis zu 108,45 € pro Monat, indem Mitarbeitende Belege für maximal 15 Mahlzeiten per App einreichen.
Probieren Sie es aus
In wenigen Schritten zum Essenszuschuss. In unserer interaktiven Produkt-Demo zeigen wir Ihnen, wie einfach dieser Benefit in der Praxis ist.
Kein Aufwand für HR
Sie müssen keine Steuer-Experten sein, um ein Benefit-Programm auszurollen, das die Menschen in Ihrem Unternehmen erreicht. Sie müssen nur wissen, was ihnen wichtig ist. Den Rest machen wir.
1. Einladung der Mitarbeitenden zu Circula
2. Einreichung der Belege per App
3. Prüfung der Rechtskonformität & Berechnung der maximalen Nettolohnoptimierung durch Circula
4. Datenübertragung an Lohnbuchhaltung
5. Auszahlung mit dem nächsten Gehalt
Belohnen Sie gute Arbeit.
Und profitieren Sie von höherer Zufriedenheit und Produktivität in Ihrem Unternehmen.
FAQ
Die Circula Benefits können in verschiedenen Paketen erhältlich. Detaillierte Informationen zur Preisgestaltung finden Sie hier.
Ja! Im Home Office ist die Nutzung von Circula Benefits unter denselben Voraussetzungen möglich.
Der BFH hat in seinem Beschluss vom 20.08.1997 (BStBl. II S. 667) entschieden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen ohne weiteres Barlohn durch einen Sachbezug ersetzen können.
Essenszuschüsse, die den Grenzbetrag nicht überschreiten, können als eingenommene Mahlzeit des jeweiligen Arbeitnehmers mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet und pauschal mit 25% besteuert werden. Im Fall der Pauschalversteuerung ist der geldwerte Vorteil sozialversicherungsfrei § 1 Abs. 1 SvEV. Der darüber hinausgehende Betrag von (maximal) EUR 3,10 stellt im Ergebnis einen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers dar. Vom Arbeitnehmer geleistete Zuzahlungen für die Mahlzeit sind auf den pauschal zu versteuernden Sachbezugswert anzurechnen.
In unserem Help Center erfahren Sie weitergehende Informationen zum juristischen Hintergrund.
Nein. Da den Mitarbeitenden auf Reisen eine Tagespauschale zusteht, kann der Essenszuschuss nicht an berufsbedingten Reisetagen genutzt werden. Geschäftsreisende können ihre Verpflegungsmehraufwände und Pauschalen über Circula Expenses wie gewohnt abrechnen.
Belege müssen bis zum dritten Tag des Folgemonats der Ausstellung eingereicht werden, um bei der Berechnung des Zuschusses wirksam zu werden. Das heißt: Alle Belege vom Juli müssen bis zum 3. August in Circula eingereicht sein. Nach Ende dieser Frist eingereichte Belege werden bei der Berechnung des Benefits nicht berücksichtigt.