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Jobticket

Jobtickets sind beliebte Mitarbeiter-Benefits von Unternehmen. Sie stellen ihren Beschäftigten ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung und nehmen ihnen damit laufende Kosten ab. Wird ein Jobticket bereitgestellt, müssen Unternehmen jedoch die steuerlichen Regelungen dazu beachten.


Was ist ein Jobticket?

Ursprünglich sind Jobtickets Monatstickets oder Jahrestickets für den ÖPNV, die ein Unternehmen bei einem Verkehrsbetrieb kauft und seinen Arbeitnehmer:innen zusätzlich zum Arbeitslohn bereitstellt. Mit dem Jobticket können Beschäftigte täglich zur Arbeit fahren, sie dürfen die gestellte Fahrkarte aber auch für private Fahrten nutzen.

Gerade große Unternehmen können durch den Kauf großer Kontingente an Jobtickets bei öffentlichen Verkehrsunternehmen attraktive Rabatte erhalten.

Durch das Bereitstellen von Jobtickets leistet der Arbeitgeber einen Sachbezug, der als Bestandteil des Arbeitsentgelts ebenfalls versteuert werden muss und für welchen Sozialabgaben anfallen. Allerdings sind die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte steuerfrei, wenn das Jobticket zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt bereitgestellt wird.


Als Sachbezug muss der Zuschuss zu einem Jobticket sachbezogen verwendet werden.

Rechtliche Grundlagen für das Jobticket

Seit Januar 2019 ist der Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung des ÖPNV steuerbefreit. Es greift dabei § 3 Absatz 15 Einkommenssteuergesetz (EStG). Demnach gilt die Steuerbefreiung nur für Fahrten zwischen dem ersten Arbeitsplatz und dem Zuhause der Arbeitnehmer:in. Wichtig ist auch, dass der Zuschuss zusätzlich zum Lohn gezahlt wird. Unter diese Regelung fällt auch die Bereitstellung des Jobtickets, welches entweder kostenlos oder vergünstigt vom Arbeitgeber bereitgestellt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Jobticket ausschließlich für berufliche Fahrten oder auch privat genutzt wird.

Ein Beispiel: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmer:innen eine Bahncard 100 steuerfrei bereitstellen und Arbeitnehmer:innen können diese auch privat nutzen. Voraussetzung ist hier, dass der Kauf von Einzeltickets für die tägliche Zugfahrt zur Arbeit und zurück nach Hause teurer wäre als die Bahncard.


Das Jobticket als Gehaltsumwandlung

Der Arbeitgeber kann die Aufwendungen für das Jobticket oder Zuschüsse für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Form einer Gehaltsumwandlung anbieten. Die Zuschüsse werden in Bruttolohn umgewandelt und sind Teil der monatlichen Vergütung.

Als Teil des Bruttolohns muss die Gehaltsumwandlung versteuert werden. Der Gesetzgeber sieht hier eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 15 bzw. 25 Prozent vor. Gesetzliche Grundlage liefert das Einkommensteuergesetz mit Paragraph 40. Wie hoch die Versteuerung ausfällt, hängt davon ab, ob das Jobticket mit der Entfernungspauschale der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers verrechnet wird. Der Arbeitgeber kann wählen zwischen:

  • pauschale Versteuerung des in Gehalt umgewandelten Jobtickets mit 15 Prozent: In diesem Fall wird die Gehaltsumwandlung in der Jahreslohnsteuerbescheinigung eingetragen und sie wird mit der Entfernungspauschale verrechnet.
  • pauschale Versteuerung des in Gehalt umgewandelten Jobtickets mit 25 Prozent: In diesem Fall wird die Gehaltsumwandlung für das Jobticket nicht in der Jahreslohnsteuerbescheinigung eingetragen. Eine Verrechnung mit der Entfernungspauschale ist dann nicht möglich.

Wichtig: Wird die Gehaltsumwandlung genutzt, können Unternehmen weiterhin die monatliche steuerliche Freigrenze von 50 Euro für den Sachbezug nutzen.


Nachteile des Jobtickets

Das Jobticket bietet Arbeitnehmer:innen einen zusätzlichen Benefit zum Gehalt oder kann steuerbegünstigt ein Teil des Gehalts sein.

Allerdings bieten Jobtickets gerade bei flexiblen Arbeitszeitenregelungen keinen großen Vorteil. So müssten im Homeoffice oder unterwegs tätige Mitarbeitende für jeden Standort ein eigenes Jobticket beantragen. Das würde einen großen administrativen Aufwand für alle Beteiligten erfordern.

Eine sinnvolle Alternative ist das Mobilitätsbudget, das von Unternehmen ortsungebunden und für alle Transportmittel freigegeben werden kann. Arbeitnehmer:innen und Arbeitbeger:innen profitieren dabei steuerlich. Mit Circula lassen sich Mobilitätsbudgets spielend einfach über die App verwalten und freigeben.



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