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Sabbatical

Im Berufsleben kann es Zeiten geben, in welchen Angestellte eine längere Pause von der Arbeit brauchen. Eine mögliche Lösung für die berufliche Auszeit ist unbezahlter Sonderurlaub. Wir zeigen Ihnen alles Wichtige rund um das Sabbatical.

Was ist ein Sabbatical?

Das Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, ist eine Form des unbezahlten Sonderurlaubs, den Arbeitnehmer:innen bei ihren Vorgesetzten beantragen können. Die Länge des Sabbaticals wird individuell zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber ausgehandelt. Meist dauert die Auszeit zwischen einem Monat und einem Jahr. Es ist üblich, dass Angestellte mit dem Sabbatical die Garantie erhalten, nach der Auszeit wieder in ihren alten Job zurückkehren zu können.

Eine gesetzliche Regelung zum Sabbatical gibt es nur für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst. Sie können bis zu einem Jahr unbezahlten Sonderurlaub nehmen. Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte besteht ein solcher Anspruch nicht. Ob und wie oft ein Sabbatical gewährt wird, liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

Gut zu wissen: Der Begriff „Sabbatical“ stammt aus dem Englischen und bezieht sich auf das hebräische Wort „Sabbat“. In der Bibel bezieht sich der Sabbat auf den Ruhetag nach der Schöpfung der Welt. Übertragen auf das Sabbatical nehmen sich Arbeitstätige schlicht eine „Auszeit“ von der Arbeit bzw. sie ruhen sich aus.

Wie lang kann ein Sabbatical dauern?

Umgangssprachlich wird das Sabbatical in Deutschland auch „Sabbatjahr“ genannt. Das kommt nicht von ungefähr, das Sabbatical wird häufig für ein Jahr vereinbart. Doch es gibt auch sogenannte „Kurz-Sabbaticals“ von wenigen Wochen. Manche Unternehmen gestatten ihren Mitarbeitenden sogar noch länger als ein Jahr unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen. Meist ist die Dauer des Sabbaticals abhängig davon, wie lange die Beschäftigten bereits bei einem Unternehmen arbeiten.

Wer hat Anspruch auf ein Sabbatical?

  • Beschäftigte in der freien Wirtschaft haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Dennoch können entsprechende Regelungen in einem Tarifvertrag festgelegt werden. In der Regel werden Sabbaticals in größeren Unternehmen gewährt. Diese Firmen können den Arbeitsausfall von Beschäftigten leichter kompensieren als kleinere Betriebe.
  • Beamt:innen können sich ein Sabbatical durch eine besondere Regelung erarbeiten und haben auch ein Recht darauf. Sie vereinbaren mit ihrem Dienstherrn Teilzeitarbeit und verkürzen ihre Arbeitszeit um bis zu 50 Prozent. Trotz der Verkürzung arbeiten sie zunächst weiter in Vollzeit. Auf diese Weise können sie Stunden „ansparen“, die einem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Die so erworbenen Urlaubsansprüche können am Stück als Sabbatical genutzt werden. Das Recht auf ein Sabbatical ist Beamt:innen gesetzlich zugesichert.
  • Angestellte im öffentlichen Dienst können ähnlich wie Beamte Stunden auf einem „Langzeitkonto“ ansparen.

Sabbatical Berechnung – verschiedene Modelle im Überblick

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Arbeitnehmer:innen ein Sabbatical realisieren können:

  • Unbezahlte Freistellung: Mitarbeitende können sich für einen bestimmten Zeitraum von ihrem Arbeitgeber unbezahlt freistellen lassen. Das Modell hat jedoch für Arbeitnehmer:innen den Nachteil, dass sie nicht nur auf das Gehalt verzichten, sondern auch die Kosten für Kranken- und Sozialversicherungen selbst tragen müssen.
  • Sonderurlaub: Wird das Sabbatical als unbezahlter Sonderurlaub gewährt und es dauert nicht länger als vier Wochen, kann der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin übernehmen. Um die Auszeit zu verlängern, kann der Jahresurlaub angehängt werden. Dann hätten Beschäftigte zwei Monate Zeit für ihr Sabbatical.
  • Lohnverzicht: Mitarbeitende können mit ihren Arbeitgebern vereinbaren, dass sie im Zeitraum von vier Jahren nur vier Fünftel ihres Gehalts bekommen. Dann können sie im fünften Jahr ein einjähriges Sabbatical machen und erhalten ihr Gehalt während dieser Zeit fortgezahlt, denn sie haben in den vorangegangenen vier Jahren auf genau diesen Teil des Gehalts verzichtet. Bei einem Sabbatical mit Lohnverzicht besteht der Vorteil, dass sowohl der Job erhalten bleibt als auch der Lohn während des Sabbatjahrs weitergezahlt wird.
  • Zeitkonten: Beschäftigte können auf unterschiedliche Weise Stunden „ansparen“, die sie später für das Sabbatical nutzen können. Je nach Modell können das Überstunden oder Boni wie Weihnachtsgeld sein, die in freie Tage umgewandelt und „angespart“ werden.

Unabhängig davon, welche Variante gewählt wird, sollten Arbeitnehmer:innen die Konditionen für das Sabbatical genau mit ihren Vorgesetzten aushandeln und am besten vertraglich festlegen.

Sabbatical und Gehalt: Das müssen Arbeitgeber meist individuell regeln

Ob und wie viel Gehalt im Sabbatical bezahlt wird, hängt vom Modell des Sonderurlaubs ab. Die Ansprüche auf Vergütung oder Urlaubsansprüche im Sabbatical müssen im Vorfeld genau abgeklärt werden.
Unabhängig von einem Sabbatical können Unternehmen die Mitarbeiterbindung mit Hilfe von Mitarbeiter-Benefits stärken. Circula bietet z.B. über das Mobilitätsbudget oder den Essenszuschuss die Möglichkeit, Beschäftigte bei einer Workation zu unterstützen.

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