Pendlerpauschale 2026: Fahrtkosten zurückholen und sparen

5 Minuten Lesezeit
Zuletzt aktualisiert:
June 9, 2026
Anna Lischke
Anna Lischke
Redakteurin bei Circula

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Key Take-Aways

  • Einheitliche Pauschale ab 2026: Seit dem 1. Januar 2026 gilt für alle Entfernungskilometer ein einheitlicher Betrag von 0,38 Euro. Die bisherige Staffelung entfällt damit.
  • Verkehrsmittelunabhängig: Die Pendlerpauschale gilt unabhängig davon, ob der Weg zur Arbeit mit dem Auto, dem Fahrrad, dem ÖPNV oder zu Fuß zurückgelegt wird. Nur Flugreisen und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung sind ausgenommen.
  • Werbungskostenpauschale beachten: Das Finanzamt rechnet automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro an. Die Pendlerpauschale lohnt sich steuerlich erst, wenn die eigenen Werbungskosten insgesamt diesen Betrag übersteigen.
  • Höchstbetrag für ÖPNV-Nutzung: Bei Fahrten mit Motorrad, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 4.500 Euro. Wer den eigenen Pkw oder einen Dienstwagen nutzt, ist von dieser Grenze ausgenommen.
  • Arbeitgeber können zusätzlich unterstützen: Steueroptimierte Benefits wie das Mobilitätsbudget oder der Essenszuschuss erhöhen den Nettolohn der Mitarbeitenden, ohne dass Arbeitgeber die volle Steuerlast einer klassischen Gehaltserhöhung tragen.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) ist eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die regelmäßig zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pendeln. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Kilometerpauschale, die für Dienstreisen gilt.

Wer seinen Arbeitsweg in der Steuererklärung geltend macht, kann damit die eigenen Werbungskosten erhöhen und so das zu versteuernde Einkommen senken. Belege für die Fahrten sind dabei nicht erforderlich.

Wichtig: Pro Arbeitstag darf nur die einfache Wegstrecke angegeben werden. Das Finanzamt genehmigt bei einer Fünf-Tage-Woche maximal 220 Fahrten im Jahr.

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Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025, das der Bundesrat am 19. Dezember 2025 verabschiedet hat, wurde die Entfernungspauschale ab dem 1. Januar 2026 vereinheitlicht. Seitdem gilt für jeden vollen Entfernungskilometer ein einheitlicher Betrag von 0,38 Euro.

Die frühere Staffelung, bei der die ersten 20 Kilometer mit 0,30 Euro und ab dem 21. Kilometer mit 0,38 Euro angesetzt wurden, gilt damit nur noch für die Steuerjahre bis einschließlich 2025.

Steuerjahr Bis km 20 Ab km 21
bis 2021 0,30 Euro 0,35 Euro
2022 bis 2025 0,30 Euro 0,38 Euro
ab 2026 0,38 Euro (einheitlich) 0,38 Euro (einheitlich)

Pendlerpauschale 2026 berechnen: Beispielrechnungen

Ab 2026 gilt die einheitliche Pauschale von 0,38 Euro pro Kilometer. Die Berechnung vereinfacht sich dadurch: Anzahl der Arbeitstage multipliziert mit der einfachen Wegstrecke in Kilometern und 0,38 Euro.

Beispielrechnung 1:

Personalmanagerin Lisa fährt im Jahr 2026 an 200 Tagen 20 Kilometer als einfachen Weg zur Arbeit. Die absetzbare Entfernungspauschale für Lisa beträgt:

200 Tage x 20 Kilometer x 0,38 Euro = 1.520 Euro

Beispielrechnung 2:

Unternehmensberater Thomas legt bei Fahrten zur Arbeit 50 Kilometer an 220 Tagen im Jahr 2026 zurück. Die absetzbare Entfernungspauschale für Thomas beträgt:

220 Tage x 50 Kilometer x 0,38 Euro = 4.180 Euro

Wann lohnt sich die Pendlerpauschale steuerlich?

Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro, auch ohne Steuererklärung. Die Entfernungspauschale lohnt sich steuerlich also erst dann, wenn die eigenen Werbungskosten insgesamt über diesen Betrag hinausgehen.

Bei einem Arbeitsweg von 20 Kilometern und 230 Arbeitstagen werden bereits 1.748 Euro Werbungskosten allein durch die Pendlerpauschale erreicht (230 Tage x 20 km x 0,38 Euro). In diesem Fall übersteigt die Pauschale den automatischen Freibetrag deutlich.

Je höher der persönliche Steuersatz, desto stärker fällt die tatsächliche Steuerersparnis aus. Geringverdienende mit einem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags (2025: 12.096 Euro) profitieren unter Umständen nicht oder kaum von der Entfernungspauschale. Für diese Gruppe wurde die sogenannte Mobilitätsprämie eingeführt, die für die Steuerjahre 2021 bis 2026 gilt.

Gilt die Pendlerpauschale nur für Autofahrer?

Die Entfernungspauschale gilt nicht nur für Fahrten mit dem Auto. Sie wird verkehrsmittelunabhängig gewährt. Auch Fußgänger, Radfahrende, Motorrad-, Bus- und Bahnfahrende können von ihr profitieren.

Wichtig zu wissen: Für den Weg mit Motorrad/Moped, Fahrrad, ÖPNV oder in einer Fahrgemeinschaft gilt ein Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr. Wer den eigenen Pkw oder einen Dienstwagen für den Weg zur Arbeit nutzt, ist von dieser Begrenzung ausgenommen.

Ebenfalls ausgeschlossen sind Flugreisen sowie Strecken, bei denen der Arbeitgeber eine kostenlose Sammelbeförderung organisiert.

Wie erhält man die Pendlerpauschale?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen die Entfernungspauschale im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend. Sie wird dort als Werbungskosten eingetragen. Belege für die Fahrten sind nicht erforderlich.

Grundlage ist die kürzeste zumutbare Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Gibt es eine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke, die tatsächlich regelmäßig genutzt wird, kann diese alternativ angesetzt werden.

Eine Autofahrerin hat ihre Hand am Steuer

Mitarbeitende zusätzlich entlasten: steueroptimierte Benefits

Neben der Entfernungspauschale haben Unternehmen die Möglichkeit, das Nettoeinkommen ihrer Mitarbeitenden durch steueroptimierte Mitarbeiter-Benefits gezielt zu steigern. Im Vergleich zu einer klassischen Gehaltserhöhung können Arbeitgeber dabei bis zu 60 % sparen und gleichzeitig die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen.

Besonders geeignete Benefits sind:

Das Mobilitätsbudget

Das flexibel einsetzbare Mobilitätsbudget lässt sich für alle Mobilitätslösungen nutzen. Wer das Budget für den ÖPNV verwendet, profitiert von steuerfreien Vergünstigungen. Unternehmen fördern damit umweltfreundliche Mobilität und positionieren sich als attraktiver Arbeitgeber.

Der Essenszuschuss

Mit dem steuerfreien bzw. pauschal besteuerten Essenszuschuss lässt sich das Gehalt der Mitarbeitenden um rund 1.300 Euro jährlich erhöhen. Mitarbeitende können den monatlichen Zuschuss ohne Anbieterbindung einsetzen, ob beim Lieferservice, beim Bäcker oder im Supermarkt.

Die Internetpauschale

Unternehmen können die Internetkosten ihrer Mitarbeitenden mit bis zu 50 Euro monatlich bezuschussen. Das ist besonders für Teams relevant, die regelmäßig im Homeoffice oder hybrid arbeiten.

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Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte unserer Internetseite (auch etwaige Rechtsbeiträge) lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieser Informationen kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle bereitgestellten Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

Anna Lischke
Anna Lischke
Redakteurin bei Circula

Anna Lischke ist Redakteurin bei Circula mit Fokus auf Buchhaltung, Finanzen und digitale Lösungen für den Mittelstand.

Mitwirkende

Anna Lischke
Anna Lischke
Redakteurin bei Circula

FAQs

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 Euro pro vollem Kilometer der einfachen Wegstrecke. Die bisherige Staffelung mit 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer entfällt. Die neue Regelung geht auf das Steueränderungsgesetz 2025 zurück, das der Bundesrat am 19. Dezember 2025 verabschiedet hat.

Wie berechnet man die Pendlerpauschale?

Die Berechnung folgt diesem Schema: Anzahl der Arbeitstage multipliziert mit der einfachen Wegstrecke in Kilometern und dem jeweils geltenden Pauschalbetrag. Für 2025 gilt: 0,30 Euro für die ersten 20 km und 0,38 Euro ab dem 21. km. Ab 2026 gilt durchgehend 0,38 Euro pro km. Belege sind nicht erforderlich.

Ab wann gilt die Pendlerpauschale?

Die Entfernungspauschale kann ab dem ersten Kilometer der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geltend gemacht werden. Es gibt keine Mindestentfernung. Allerdings lohnt sich die steuerliche Wirkung erst, wenn die gesamten Werbungskosten die automatisch angerechnete Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro übersteigen.

Gilt die Pendlerpauschale auch für Homeoffice-Tage?

Nein. Die Pendlerpauschale kann nur für Tage angesetzt werden, an denen die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde. Für Tage im Homeoffice kann stattdessen die Homeoffice-Pauschale geltend gemacht werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Können Arbeitgeber die Pendlerpauschale erstatten?

Arbeitgeber können Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte erstatten, müssen diese Zahlungen jedoch in der Regel als Arbeitslohn versteuern. Eine Ausnahme gilt bei der Nutzung des ÖPNV: Arbeitgeber können Bahntickets oder ÖPNV-Zuschüsse unter bestimmten Bedingungen steuerfrei gewähren. Wer die Fahrtkosten nicht erstattet bekommt, macht sie über die Steuererklärung als Werbungskosten geltend.

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