Großbuchstabe M: Neue Pflichten für Unternehmen seit 2019
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Sorgen Unternehmen bei Auswärtsterminen ihrer Mitarbeiter für Verpflegung, müssen sie ab diesem Jahr Änderungen in ihrer Buchhaltung vornehmen. Seit 01.01.2019 gilt die Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflicht für den Großbuchstabe M der Lohnsteuerbescheinigung.