Übernachtungspauschale 2023 – Die aktuellen Sätze

Die Übernachtungspauschale ist ein Pauschalbetrag, der Mitarbeiter für Geschäftsreisen über Nacht ausgezahlt werden kann. Die Beträge variieren dabei.
Die Übernachtungspauschale ist ein Pauschalbetrag, der Mitarbeiter für Geschäftsreisen über Nacht ausgezahlt werden kann. Die Beträge variieren dabei.
Wer beruflich viel unterwegs ist, verbringt die eine oder andere Nacht in einem Hotel oder einer privaten Unterkunft. Dabei entstehen natürlich Kosten für die Verpflegung, aber auch die Übernachtung. Die Höhe der Übernachtungspauschale für In- und Auslandsreisen wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt.
Pandemiebedingt wurden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder jedoch nach dem Bundesreisekostengesetz 2022 nicht neu festgesetzt, für 2023 gelten nun aber wieder neue Beträge. Die zum 1. Januar 2023 veröffentlichten Beträge (in Deutschland 20 Euro) sind im zu finden.
Die Übernachtungspauschale gehört zur Reisekostenabrechnung und beträgt in Deutschland 20€ pro Tag. Bis zu diesem Betrag können die Kosten steuerfrei erstattet werden. Dabei ist aber darauf zu achten, dass der Arbeitgeber:in die Auszahlung nicht als Betriebsausgabe kennzeichnet. Die Übernachtungskosten müssen im Allgemeinen nicht vom Unternehmen übernommen werden, da kein rechtlicher Anspruch besteht. Dennoch ist es empfehlenswert diese zutun um keine negative Arbeitsatmosphäre beizufügen. Arbeiternehmer:innen sollten darüber hinaus darauf achten, stets alle Belege aufzuheben, da diese in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden können. Doch nicht nur innerhalb Deutschlands ist die Übernachtungspauschale anwendbar. Rund um den Globus kann die Auslandspauschale angewandt werden.
Für Übernachtungskosten auf berufsbedingten Auslandsreisen gelten Pauschalbeträge angepasst an die Lebensunterhaltskosten des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Metropole. In der nachstehenden Tabelle sind die Übernachtungspauschalen 2023 (in Euro) für die häufigsten Reiseziele im Ausland zu finden. Eine vollständige Übersicht aller Länder .
Für viele Mitarbeiter:innen ist die Reisekostenabrechnung ein nerviges und aufwendiges Thema. Doch das muss nicht so sein. Mit , Ihrem idealen Partner für Ihre Mitarbeiterauslagen automatisieren Sie Ihre Reisekosten- und Spesenabrechnung im Handumdrehen: Pauschalbeträge, Barauslagen, Fahrtkosten und Ausgaben können ganz einfach per Smartphone eingereicht werden. Einmal eingereicht, können Sie dann die Belege wegwerfen. Bei Übernachtungen im In- oder Ausland ermittelt Circula automatisch die jeweilige Übernachtungspauschale und senkt damit deutlich den administrativen Aufwand der Finanzabteilung.
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Land | Pauschalbetrag in € pro Nacht |
---|---|
Niederlande | 122 |
Österreich | 108 |
Großbritannien (London) | 163 |
Frankreich (Paris) | 159 |
Frankreich (im Übrigen) | 105 |
Italien (Rom) | 135 |
Italien (Mailand) | 158 |
Italien (im Übrigen) | 135 |
Spanien (Barcelona) | 118 |
Spanien (Madrid) | 118 |
Spanien (im Übrigen) | 115 |
Schweiz (Genf) | 186 |
Schweiz (im Übrigen) | 180 |
USA (New York City) | 308 |
USA (San Francisco) | 327 |
USA (Los Angeles) | 262 |
USA (Miami) | 256 |
USA (Chicago) | 233 |
Japan (Tokio) | 233 |
Kanada (Toronto) | 161 |
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