Verpflegungsmehraufwand 2023 – Die aktuellen Sätze

Die Verpflegungspauschale für Deutschland und das Ausland – die wichtigsten Beträge für Sie als Übersicht.
Die Verpflegungspauschale für Deutschland und das Ausland – die wichtigsten Beträge für Sie als Übersicht.
Der Verpflegungsmehraufwand ist ein Pauschalbetrag, der Mitarbeiter:innen auf Geschäftsreisen in ihren Kosten für Essen und Trinken unterstützt. Im Inland oder Ausland gelten verschieden hohe Tagessätze, die auch als Reisekostenpauschalen oder bekannt sind. Der Verpflegungsmehraufwand wird durch den Paragrafen 4 Absatz 5 Nummer 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes geregelt und gehört zur durchschnittlichen Reisekostenabrechnung dazu. Da sich diese Beträge in vielen Fällen jährlich ändern, haben wir die aktuellen Tagessätze für 2023 zusammengefasst.
Unternehmen können Ihren Mitarbeiter:innen die Aufwendungen für Essen und Trinken mit einer Verpflegungspauschale steuerfrei erstatten lassen. Da die Verpflegungspauschale aber nicht immer die gesamten Kosten deckt, besteht zudem die Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten für die Verpflegung zu übernehmen. In diesem Fall ist die Erstattung aber lohnsteuerpflichtig.
Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten den Verpflegungsmehraufwand für Essen und Trinken zurückzuerstatten. Dennoch ist es ratsam die Verpflegungspauschale anzuwenden oder sogar die gesamten Kosten der Mitarbeiter:innen zu übernehmen, um nicht die Zufriedenheit der Angestellten zu gefährden.
Welche Verpflegungspauschalen für 2023 im Inland gelten, können Sie der Tabelle entnehmen.
Jedes Jahr im Januar werden die Beträge länderspezifischer Verpflegungspauschalen durch das Bundesfinanzministerium (BMF) angepasst. Für 2022 wurden pandemiebedingt zwar keine neuen Beträge festgelegt, doch für 2023 hat das BMF neue Pauschbeträge bekannt gemacht.
Die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder wurden nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1. Januar 2023 neu festgesetzt. In der nachstehenden Tabelle finden Sie die Verpflegungspauschalen (in Euro) für einige der Reiseziele im Ausland. Die vollständige Übersicht mit allen Ländern .
Für die nicht erfassten Länder in der Übersicht ist der Pauschalbetrag für Luxemburg maßgebend.
*bzw. am An- oder Abreisetag
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Dauer der Dienstreise | Verpflegungspauschale |
---|---|
Eintägige Dienstreise: > 8 h | 0 € |
Eintägige Dienstreise: 8 - 24 h | 14 € |
Mehrtägige Dienstreise: An- und Abreisetag (unabhängig von Dauer) | Jeweils 14 € |
Mehrtägige Dienstreise (voller Zwischentag 24 Stunden) | Jeweils 28 € |
Reiseziel | Mehr als 24 Stunden | 8 bis 24 Stunden* | Übernachtung |
---|---|---|---|
Frankreich | |||
Paris, Departments 77, 78, 91 bis 95 | 58 | 39 | 159 |
Im Übrigen | 53 | 36 | 105 |
Niederlande | 47 | 32 | 122 |
Luxemburg | 63 | 42 | 139 |
Belgien | 59 | 40 | 141 |
Polen | |||
Warschau | 29 | 20 | 109 |
Schweiz | |||
Genf | 66 | 44 | 186 |
Im Übrigen | 64 | 43 | 180 |
Spanien | |||
Barcelona | 34 | 23 | 118 |
Madrid | 40 | 27 | 118 |
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland | |||
London | 66 | 44 | 163 |
USA | |||
New York City | 66 | 44 | 308 |
Chicago | 65 | 44 | 233 |
San Francisco | 59 | 40 | 327 |
Kanada | |||
Toronto | 51 | 34 | 161 |
Ottawa | 47 | 32 | 142 |
Andere | |||
Istanbul | 26 | 17 | 120 |
Hongkong | 74 | 49 | 145 |
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