GoBD - allgemeine Anforderungen und Grundsätze
Die rechtskonforme, Aufzeichnung und digitale Buchführung muss die Grundsätze der Nachvollziehbarkeit, Nachpfrüfbarkeit, Wahrheit und Klarheit erfüllen
Die rechtskonforme, Aufzeichnung und digitale Buchführung muss die Grundsätze der Nachvollziehbarkeit, Nachpfrüfbarkeit, Wahrheit und Klarheit erfüllen