Die Kilometerpauschale 2021 – was Sie wissen sollten

Fahrtkosten zu Auswärtstätigkeiten - Erfahren Sie mehr darüber, was hinsichtlich der Kilometerpauschale 2021 für Dienstreisen zu beachten gilt.
Fahrtkosten zu Auswärtstätigkeiten - Erfahren Sie mehr darüber, was hinsichtlich der Kilometerpauschale 2021 für Dienstreisen zu beachten gilt.
Sich auf eine Dienstreise zu begeben, um ein wichtiges Kundenmeeting wahrzunehmen, ist für viele Mitarbeiter:innen das normalste der Welt. Die hierbei entstandenen Fahrtkosten können mithilfe der Kilometerpauschale erstattet werden. Erfahren Sie mehr darüber, was es hinsichtlich der Kilometerpauschale für Dienstreisen 2021 zu beachten gilt.
Bevor Sie die Kilometerpauschale berechnen können, sollte geklärt sein, was überhaupt als Dienstreise zählt. Ein Geschäftstermin im Bezirk nebenan gehört z. B. nicht in die Kategorie Dienstreise an, sondern gilt als Auswärtstätigkeit. Erst wenn Mitarbeiter:innen weiter als die Stadtgrenze hinaus reisen, liegt auch eine Dienstreise vor und die Kilometerpauschale darf angewandt werden.
Es gibt viele Transportmöglichkeiten, um zum Geschäftstermin zu kommen, sei es mit der Bahn, Bus, Flugzeug, dem Auto oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln. Dennoch kommt die Kilometerpauschale nur zum Einsatz, wenn der Reisende mit seinem eigenen Fahrzeug (Pkw oder Motorroller) reist.
Die Kilometerpauschale beträgt für das Jahr 2021:
Ob die Fahrt im In- oder Ausland zurückgelegt wurde, spielt hierbei keine Rolle.
Beispiel:
Der Finanzberater Andreas fährt für einen Geschäftstermin von München nach Nürnberg in seinem privaten Pkw. Die Distanz hin- und zurück beläuft sich ungefähr 340 km, somit hätte Andreas Anspruch auf Fahrtkosten in der Höhe von: 340 x 0,30 Euro = 102,00 Euro
Wichtiger Hinweis:
Gesetzlich besteht kein Anspruch auf diese Pauschale. Denn sie stammt aus dem , welches Reisekostenpauschalen für Beamte und Soldaten festlegt und wir nur als Referenzwert genutzt.
Nicht nur bei einer Dienstreise fallen Kosten an, sondern auch bei der täglichen Fahrt zur Arbeit. Hier greift aber nicht die Kilometerpauschale, sondern die Pendlerpauschale, welche steuerlich geltend gemacht werden kann. Diese beträgt für das Jahr 2021:
Beispiel: Hannah ist für ein Softwareunternehmen tätig. Sie ist 2021 an 230 Tagen im Jahr mit ihrem privaten Pkw zur Arbeit gefahren, wobei die Entfernung stets 41 Kilometer betrug. Hannas Fahrtkosten ergeben folgendermaßen:
Die Pendlerpauschale wurde für Kfz- Fahrzeuge für 2021 ab Kilometer 21 von 30 auf 35 Cent pro Kilometer angepasst. Eine Erklärung für diese Veränderung wurde bereits im Dezember 2019 in einem Gesetzesentwurf zur vom Bundesfinanzministerium bekannt gegeben. Das Ziel ist es, Mitarbeiter:innen die einen weiten Weg zur Arbeit haben nicht finanziell zu benachteiligen.
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Fahrzeugart | Pauschale pro Kilometer |
---|---|
Kfz (Auto) | 0,30 Euro |
Motorrad oder Motorroller | 0,20 Euro |
Fahrzeugart | Pauschale pro Kilometer |
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Kfz (Auto) | 30 Cent für Kilometer 1-20 |
Kfz (Auto | 0,35 Cent ab Kilometer 21 |
Motorrad oder Motorroller | 20 Cent pro Kilometer |
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