Verpflegungsmehraufwand 2021 – Diese Sätze galten im In- und Ausland

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Verpflegungspauschalen, wie sie im Jahr 2021 galten.
Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Verpflegungspauschalen, wie sie im Jahr 2021 galten.
In vielen Unternehmen ist es gang und gäbe Mitarbeiter:innen auf längere Dienstreisen zu schicken. Während der Reise kommt es zu Kosten für Essen und Trinken. Der sogenannte Verpflegungsmehraufwand ist ein Pauschalbetrag, der Mitarbeiter:innen für die zusätzlichen Aufwendungen entschädigen kann. Abhängig von Inland oder Ausland gelten verschiedene hohe Tagessätze, die auch als Reisekostenpauschale oder Übernachtungspauschale bekannt sind. Der Verpflegungsmehraufwand wird durch den Paragrafen 4 Absatz 5 Nummer 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes geregelt und gehört zur durchschnittlichen Reisekostenabrechnung dazu. Da sich diese Beträge oftmals jährlich ändern, haben wir die geltende Verpflegungspauschale für 2021 zusammengefasst.
Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet ihren Beschäftigten den Verpflegungsmehraufwand für Essen und Trinken zurückzuerstatten. Dennoch ist es ratsam die Verpflegungspauschale anzuwenden oder sogar die gesamten Kosten der Mitarbeiter:innen zu übernehmen um nicht die Zufriedenheit der Angestellten zu gefährden.
Unternehmen können Ihren Mitarbeiter:innen die Aufwendungen für Essen und Trinken mit einer Verpflegungspauschale steuerfrei erstatten lassen. Da die Verpflegungspauschale aber nicht immer die gesamten Kosten deckt, besteht zudem die Möglichkeit die tatsächlichen Kosten für die Verpflegung zu übernehmen. In diesem Fall ist die Erstattung aber lohnsteuerpflichtig.
Jedes Jahr im Januar werden die Beträge länderspezifischer Verpflegungspauschalen durch das Bundesfinanzministerium (BMF) angepasst. Für Deutschland galten 2021 die folgenden Pauschalbeträge:
Für jedes Land auf der Welt gibt es unterschiedliche Spesen-Sätze, die an die individuellen Lebensbedingungen angepasst sind. In der nachstehenden Tabelle finden Sie die Verpflegungspauschalen (in Euro) für einige der Reiseziele im Ausland. Die vollständige Übersicht mit allen Ländern . Für die nicht erfassten Länder in der Übersicht ist der Pauschalbetrag für Luxemburg maßgebend.
*bzw. am An- oder Abreisetag
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Dauer der Dienstreise | Verpflegungspauschale |
---|---|
Eintägige Dienstreise: > 8 h | 0 € |
Eintägige Dienstreise: 8 - 24 h | 14 € |
Mehrtägige Dienstreise: An- und Abreisetag (unabhängig von Dauer) | Jeweils 14 € |
Mehrtägige Dienstreise (voller Zwischentag 24 Stunden) | Jeweils 28 € |
Reiseziel | 8 bis 24 Stunden* | Mehr als 24 Stunden | Übernachtung |
---|---|---|---|
Frankreich | |||
Paris | 58 | 39 | 152 |
Lyon | 53 | 36 | 115 |
Marseille | 46 | 31 | 101 |
Niederlande | 47 | 32 | 122 |
Luxemburg | 47 | 32 | 130 |
Belgien | 42 | 28 | 135 |
Polen | |||
Warschau | 29 | 20 | 109 |
Schweiz | |||
Genf | 66 | 44 | 186 |
Restlicher Teil | 64 | 43 | 180 |
Spanien | |||
Barcelona | 34 | 23 | 118 |
Palma de Mallorca | 35 | 24 | 121 |
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland | |||
London | 62 | 41 | 224 |
USA | |||
New York City | 58 | 39 | 282 |
Chicago | 54 | 36 | 209 |
San Francisco | 51 | 34 | 314 |
Kanada | |||
Toronto | 51 | 34 | 161 |
Ottawa | 47 | 32 | 142 |
Andere | |||
Mauritius | 54 | 36 | 220 |
Istanbul | 26 | 17 | 120 |
Jaimaka | 57 | 38 | 138 |
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