Spesenabrechnung 2026: Definition, Arten, Tipps & häufige Fehler

5 Minuten Lesezeit
Zuletzt aktualisiert:
June 22, 2026
Anna Lischke
Anna Lischke
Redakteurin bei Circula

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Dokumentation
Info
Es gibt bestimmte Informationen, die in jede Spesenabrechnung gehören. Dazu zählen die konkreten Reisedaten, der Zweck der Reise, die jeweiligen Kostenarten und der Gesamtkostenbetrag. Halten Sie sich unbedingt an diese Dokumentationspflichten – andernfalls erhalten Sie ggf. keine Kostenerstattungen.
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Mitarbeiter-Benefits

Key Take-Aways

  • Spesenabrechnung richtig einreichen: Mitarbeitende können Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten über eine Spesenabrechnung erstatten lassen sofern die Kosten dienstlich veranlasst und ordnungsgemäß belegt sind.
  • Aktuelle Pauschalen 2026: Die kleine Verpflegungspauschale liegt bei 14 Euro (ab 8 Stunden Abwesenheit), die große bei 28 Euro (ab 24 Stunden). Übernachtungen können pauschal mit 20 Euro pro Nacht abgerechnet werden.
  • Häufige Fehler vermeiden: Falsche Kilometerangaben, fehlende Bewirtungsdetails und verlorene Belege sind die häufigsten Gründe, warum Spesenabrechnungen abgelehnt oder verzögert werden.
  • Spesen sind steuerfrei innerhalb der Pauschgrenzen: Erstattet der Arbeitgeber bis zur gesetzlichen Höchstgrenze, sind die Beträge für Mitarbeitende steuerfrei. Beträge darüber hinaus sind lohnsteuerpflichtig.
  • Digital statt manuell: Mit einer Spesen-App lassen sich Belege direkt unterwegs scannen, Pauschalen automatisch berechnen und Genehmigungen ohne Papierchaos verwalten, das spart Finanzabteilungen bis zu 80 % des administrativen Aufwands.

Eine Spesenabrechnung ist eine Aufstellung der Kosten, die Mitarbeitenden während einer Dienstreise entstehen. Sie dient dazu, diese Ausgaben zu dokumentieren und beim Arbeitgeber zur Erstattung einzureichen. Der Begriff „Spesen“ umfasst dabei beruflich veranlasste Kosten, die im Rahmen einer Reise oder Tätigkeit außerhalb des üblichen Arbeitsortes entstehen.

Wer beruflich unterwegs ist, kennt das Problem: Fahrtkosten, Hotelübernachtungen, ein schnelles Mittagessen zwischen zwei Terminen, diese Ausgaben zahlen Mitarbeitende oft erst aus eigener Tasche. Mit der Spesenabrechnung bekommen sie dieses Geld vom Arbeitgeber zurück. Klingt einfach, ist in der Praxis aber häufig mit Aufwand und Fehlern verbunden.

Dieser Artikel erklärt, was eine Spesenabrechnung ist, welche Kostenarten abgerechnet werden können, worauf bei der Einreichung zu achten ist und wie Sie den Prozess deutlich schneller machen können.

Was ist eine Spesenabrechnung?

Eine Spesenabrechnung hält fest, welche beruflich veranlassten Reisekosten Mitarbeitende für eine Dienstreise oder einen Einsatz außerhalb des üblichen Arbeitsortes geltend machen. Sie bildet damit die Grundlage für die Erstattung durch den Arbeitgeber.

Typische Bestandteile einer Spesenabrechnung sind zum Beispiel:

  • Fahrtkosten, etwa für Bahn, Taxi, Mietwagen oder den privaten Pkw
  • Übernachtungskosten bei mehrtägigen Dienstreisen
  • Verpflegungskosten oder Verpflegungspauschalen
  • Parkgebühren, Mautgebühren oder andere Reisenebenkosten

Wichtig zu wissen: Als Dienstreise gilt jede Tätigkeit außerhalb der sogenannten ersten Tätigkeitsstätte, also außerhalb des festen Arbeitsortes, dem Sie dauerhaft zugeordnet sind. Fahrten zu anderen Einsatzorten zählen damit als „auswärtige Tätigkeit" und berechtigen zur Spesenabrechnung.

Sofern die Kosten einen rein dienstlichen Hintergrund haben, übernimmt der Arbeitgeber sie in der Regel. Für welche Kosten genau eine Erstattung erfolgt, hängt vom Unternehmen und ggf. vom geltenden Tarifvertrag ab.

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Was sind Spesen? Die wichtigsten Kostenarten

Es gibt verschiedene Arten von Spesen, da auf Geschäftsreisen unterschiedliche Kosten entstehen können. Die wichtigsten im Überblick:

1. Fahrtkosten

Darunter fallen finanzielle Aufwände für Bahn-, Bus- oder Flugzeug-Tickets sowie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Auch Taxi- und Mietwagenkosten sowie Parkgebühren zählen dazu.

Reisen Sie mit dem eigenen Pkw auf Geschäftsreise, gibt es zwei Möglichkeiten für die Spesenabrechnung: per Fahrtenbuch (exakte Dokumentation aller Kilometer und Kosten) oder per Kilometerpauschale (30 Cent pro Kilometer). Nutzen Sie einen Firmenwagen, fallen keine Fahrtspesen an.

2. Übernachtungskosten

Hierzu zählen Hotelrechnungen, Reiseversicherungsbeiträge und weitere Kosten, die im Zuge der Unterkunft anfallen. Wichtig: Frühstückskosten müssen separat betrachtet werden. Ist das Frühstück im Zimmerpreis enthalten, ziehen Sie 20 Prozent der Verpflegungspauschale von den Übernachtungskosten ab.

Werden keine Belege eingereicht, kann der Arbeitgeber eine Übernachtungspauschale von pauschal 20 Euro pro Nacht steuerfrei erstatten.

3. Verpflegungsmehraufwand

Die Kosten für Essen und Getränke auf Geschäftsreise können Mitarbeitende über eine Verpflegungspauschale geltend machen, Voraussetzung ist eine Reisedauer von mehr als acht Stunden.

Die aktuellen Spesensätze 2026 für Inlandsreisen:

Abwesenheitsdauer Verpflegungspauschale
24 Stunden (ganztägig) 28 Euro (große Spesenpauschale)
8 bis unter 24 Stunden / An- und Abreisetag 14 Euro (kleine Spesenpauschale)

Für Geschäftsreisen ins Ausland gelten länderspezifische Regelungen. Diese können Sie in unserem Blogartikel zum Verpflegungsmehraufwand nachlesen. Trinkgelder lassen sich ebenfalls absetzen, hierfür ist jedoch ein eigener Beleg erforderlich.

4. Weitere Reisenebenkosten

Ausgaben für Porto, Parken, Telefon- und Internetnutzung, Aufbewahrung und Beförderung von Gepäck sowie die Teilnahme an arbeitsbezogenen Veranstaltungen gelten ebenfalls als Spesen.

Damit Mitarbeitende diese Kosten nicht selbst tragen müssen, gibt es die Möglichkeit zur Spesenabrechnung. In der Regel werden die genannten Spesen in Deutschland vom Arbeitgeber erstattet.

Wer darf Spesen abrechnen?

Grundsätzlich dürfen alle Mitarbeitenden Spesen abrechnen, wenn sie dienstlich veranlasst außerhalb ihrer ersten Tätigkeitsstätte unterwegs sind, also etwa bei Kundenterminen, Messen, Schulungen oder Projekteinsätzen an anderen Standorten. Auch Selbstständige und Freiberufler können ihre Reisekosten steuerlich geltend machen, in diesem Fall über die Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten.

Voraussetzung ist immer, dass die Reise und die entstandenen Ausgaben geschäftlich begründet und ordnungsgemäß dokumentiert sind. Private Aktivitäten, etwa ein Museumsbesuch am Abend, sind nicht erstattbar.

Wichtige Steuer-Fakten rund um Spesen

Grundsätzlich gilt: Erstattet der Arbeitgeber die Spesen bis zur Höhe der gesetzlichen Pauschbeträge, sind diese Beträge für Mitarbeitende steuerfrei. Beträge, die über die Pauschalen hinausgehen, sind hingegen lohnsteuerpflichtig.

Empfehlenswert ist es, die Abrechnungen bei der Steuererklärung einzureichen, damit das Finanzamt eine Prüfung vornehmen kann.

Haben Sie keine Spesenabrechnung beim Arbeitgeber eingereicht, etwa weil Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, können Sie Reisekosten über die Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Darauf ist bei einer Spesenabrechnung zu achten

Von selbst kommen die entstandenen Kosten nicht zurück: Wer sein Geld bekommen möchte, muss eine korrekte Spesenabrechnung einreichen. Ist sie fehlerhaft oder unvollständig, können sich Rückerstattungen verzögern oder ganz ausbleiben. Kann der Arbeitgeber Spesenbetrug nachweisen, ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 626 Bürgerliches Gesetzbuch.

Die wichtigsten Tipps für eine korrekte Einreichung:

  • Informieren Sie sich vorab. Schauen Sie vor Ihrer ersten Spesenabrechnung in die Reiserichtlinie Ihres Unternehmens. Auch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag können relevante Details enthalten.
  • Fragen Sie nach Vorlagen. In den meisten Unternehmen gibt es vorgegebene Formulare für Spesenabrechnungen. Füllen Sie diese vollständig aus und belegen Sie alle Kosten mit Quittungen.
  • Reichen Sie zeitnah ein. Reichen Sie Ihre Spesen idealerweise innerhalb von sieben bis zehn Werktagen nach Reiseende ein. Je länger Sie warten, desto schwerer ist die genaue Rekonstruktion. Rechtlich erlaubt § 195 BGB eine Einreichung bis zu drei Jahre rückwirkend, unternehmensinterne Fristen können aber kürzer sein.
  • Reisen Sie verhältnismäßig. Mitarbeitende sind dazu angehalten, die günstigste zumutbare Reisemöglichkeit zu wählen. Im Zweifel vorab mit dem Vorgesetzten absprechen.
  • Belegen Sie alles. Jede Ausgabe, die nicht per Pauschale abgegolten wird, muss mit Quittungen dokumentiert sein. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf verloren gegangene Belege bedeuten in der Regel keine Erstattung.

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Manuelle Spesenabrechnungen kosten Zeit und sind fehleranfällig

Jeder, der schon einmal eine Spesenabrechnung gemacht hat, weiß: Das Zusammentragen der Belege und das händische Ausfüllen von Formularen kostet Zeit. Trotz aller Sorgfalt können Fehler passieren, die im Zweifel eine Nichterstattung nach sich ziehen. Umso wichtiger ist es, die Abrechnung zeitnah nach der Reise anzugehen, solange die Details noch frisch im Gedächtnis sind.

Manuelle Spesenabrechnungen sind sowohl für Reisende als auch die Buchhaltung mühsam und fehleranfällig. Digitale Lösung eliminieren die Belegflug.

Was Sie bei der Spesenabrechnung vermeiden sollten

Hier sind die 10 häufigsten Fehler bei der Spesenkostenabrechnung damit Sie nicht in diese Fallen tappen:

  1. Falsche Kilometerangaben. Trennen Sie bei der Kilometerpauschale strikt zwischen privaten und beruflich bedingten Kilometern. Falsche Angaben können zur Nichterstattung und im schlimmsten Fall zur fristlosen Kündigung führen.
  2. Bewirtungsbelege ohne weitere Angaben. Tragen Sie stets den Grund des Geschäftsessens ein (z. B. Akquise oder Projektbesprechung) sowie Namen und Arbeitgeber der Gäste. Finanzämter prüfen Bewirtungskosten besonders genau.
  3. Kosten doppelt einreichen. Geben Sie entstandene Kosten nur einmal an, nicht aus Versehen zweimal.
  4. Limits überschreiten. Informieren Sie sich über mögliche Maximalbeträge und Richtlinien und halten Sie sich strikt daran.
  5. Belege verlieren. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf. Sind sie erst einmal verschwunden, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
  6. Falsch zuordnen. Achten Sie darauf, alle Kosten richtig zu kategorisieren. Fehler hier verursachen manuelle Mehrarbeit in der Buchhaltung und verzögern die Auszahlung.
  7. Falsche Berechnungen. Bei manuellen Abrechnungen besteht immer die Gefahr von Rechenfehlern. Prüfen Sie alle Summen vor der Abgabe mehrfach.
  8. Fehlerhafte Währungsumrechnungen. Auf Auslandsreisen außerhalb der Eurozone steigt das Fehlerrisiko durch Währungsumrechnungen deutlich.
  9. Mangelnde Dokumentation. Fehlen Pflichtangaben wie Reiseanlass oder Kostenart, führt das zu verzögerter Bearbeitung und späteren Auszahlungen.
  10. Unverhältnismäßige Ausgaben. Kosten, die in keinem vernünftigen Verhältnis zur Reise stehen, werden nicht erstattet.

Automatische Abrechnung mit Spesen-Software

Die Erstellung der Reisekostenabrechnung und die Beantragung des Verpflegungsmehraufwands muss keine zeitraubende Aufgabe sein. Mit einer Reisekosten-App lassen sich die Abläufe erheblich vereinfachen.

Pauschalbeträge, Barauslagen, Fahrtkosten sowie andere Ausgaben lassen sich mobil per Smartphone einreichen. Reisende können die Abrechnung direkt von unterwegs mit wenigen Klicks erledigen und per E-Mail absenden eingereichte Belege müssen nach dem Scannen nicht mehr aufbewahrt werden.

Die Reisekosten-App von Circula extrahiert Belegdaten unmittelbar nach dem Eingang und prüft die Ausgaben auf Richtigkeit. Dazu berechnet die App automatisch die jeweilige Übernachtungspauschale und den Verpflegungsaufwand sowohl für Inland als auch für Auslandsreisen.

Unternehmen können Genehmigungsverfahren nach ihren Anforderungen einstellen oder automatisieren. Das senkt den administrativen Aufwand der Finanzabteilung nachweislich um bis zu 80 Prozent.

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Die Lösung lässt sich unkompliziert in bestehende Systeme einbinden, darunter Personio, SAP, MS Dynamics sowie TravelPerk, Comtravo und viele weitere. Durch den vollständig digitalen Prozess entfällt das manuelle Drucken und Versenden von Dokumenten. Das Einreichen des Verpflegungsmehraufwands als gedrucktes PDF gehört damit der Vergangenheit an.

Bei der Spesenabrechnung müssen Arbeitnehmende auf einiges achten. Immer mehr Unternehmen setzen daher auf digitale Lösungen, die den Prozess schneller, weniger fehleranfällig und für alle Seiten deutlich angenehmer machen. Mitarbeitende bekommen ihr Geld schneller zurück und die Finanzabteilung gewinnt Zeit für wichtigere Aufgaben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel über digitale Reisekostenabrechnungen.

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Disclaimer

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte unserer Internetseite (auch etwaige Rechtsbeiträge) lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieser Informationen kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle bereitgestellten Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

Anna Lischke
Anna Lischke
Redakteurin bei Circula

Anna Lischke ist Redakteurin bei Circula mit Fokus auf Buchhaltung, Finanzen und digitale Lösungen für den Mittelstand.

Mitwirkende

Anna Lischke
Anna Lischke
Redakteurin bei Circula

FAQs

Was ist eine Spesenabrechnung?

Eine Spesenabrechnung ist die formelle Aufstellung aller Kosten, die einem Mitarbeitenden auf einer Dienstreise entstanden sind und die der Arbeitgeber erstattet. Sie enthält Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten und Nebenkosten, jeweils belegt durch Quittungen oder auf Basis gesetzlicher Pauschalen.

Wie werden Spesen ausgezahlt?

Nach Einreichung der vollständigen Spesenabrechnung prüft die Buchhaltung oder der Vorgesetzte die Angaben und gibt die Erstattung frei. Die Auszahlung erfolgt meist per Überweisung häufig zusammen mit der nächsten Gehaltsabrechnung. Die meisten Unternehmen setzen Einreichungsfristen von 3 bis 6 Monaten.

Welche Spesen sind in Deutschland steuerfrei?

Erstattungen bis zur Höhe der gesetzlichen Pauschalen sind steuerfrei: 28 Euro/Tag (24h), 14 Euro/Tag (über 8h), 30 Cent/km bei Nutzung des eigenen PKW sowie tatsächliche Übernachtungskosten. Beträge darüber hinaus gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Wie lange darf eine Spesenabrechnung dauern?

Es gibt keine gesetzliche Einreichungsfrist, aber viele Unternehmen legen intern 3 bis 6 Monate fest. Nach Ablauf dieser Frist kann der Erstattungsanspruch verfallen.

Können Selbstständige Spesen abrechnen?

Selbstständige und Freiberufler können ihre Reisekosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen, auf Basis der gleichen gesetzlichen Pauschalen, die auch für Arbeitnehmer gelten.

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