CSRD-Richtlinie: Was Unternehmen zur CO₂-Bilanzierung wissen müssen

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Last updated:
May 28, 2026

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Key Take-Aways

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung verändern sich aktuell so stark wie nie zuvor. Der Grund ist die CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) der Europäischen Union. Sie legt fest, dass eine immer größere Zahl von Unternehmen ihre Klimawirkung detailliert erfassen, analysieren und veröffentlichen muss. Damit rücken vor allem ESG-Daten, einschließlich der CO₂-Bilanz und Scope-3-Emissionen, in den Mittelpunkt, ergänzt durch eine umfassende ESG-Berichtspflicht (Environmental, Social, Governance).

Warum ist das wichtig? Zum einen, weil Klima- und Nachhaltigkeitsthemen zunehmend die Kaufentscheidungen von Kundinnen und Kunden sowie Investorinnen und Investoren beeinflussen. Zum anderen, weil die neue CO₂-Berichtspflicht nicht mehr nur große Konzerne, sondern bald auch viele mittelständische Unternehmen betrifft. In unserem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über:

  • den gesetzlichen Hintergrund und zentrale Begriffe
  • die betroffenen Unternehmen
  • die inhaltlichen Berichtspflichten
  • den Zeitplan und die Fristen
  • die Rolle der Omnibus-Richtlinie in der Umsetzung

Im Mittelpunkt stehen Ihre Pflichten, der konkrete Zeitplan und Lösungsansätze zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Dabei gehen wir auch auf Themen wie Scope 3, Emissionen berechnen und den Einsatz von ESG-Reporting-Software ein.

Gesetzlicher Hintergrund: Die CSRD-Richtlinie

Die CSRD ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und trat am 5. Januar 2023 in Kraft. Sie schafft einen einheitlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht in allen EU-Mitgliedstaaten. Das Ziel sind Vergleichbarkeit, Transparenz und Verlässlichkeit von Nachhaltigkeitsinformationen.

Unternehmen sollen künftig nicht nur Finanzkennzahlen, sondern auch ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen sowie ihre Governance-Strukturen auf einem gleich hohen Niveau darstellen. Das hat deutliche CSRD-Auswirkungen auf die Buchhaltung, denn die Erhebung und Prüfung dieser Daten muss systematisch in die Prozesse integriert werden. Wichtige Begriffe sind im Zusammenhang mit dem Thema im Überblick:

European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Es handelt sich um einheitliche europäische Standards für die Berichterstattung. Sie legen fest, welche Inhalte und Kennzahlen, zum Beispiel zur CO₂-Bilanz für Unternehmen, verpflichtend sind.

VSME: VSME steht für vereinfachte Standards für sehr kleine und kleine Unternehmen, die nicht der vollen CSRD-Berichtspflicht unterliegen.

ESG-Berichterstattung: Das ist die Erfassung und Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten.

Doppelte Materialität: Berücksichtigung sowohl der Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch der finanziellen Folgen von Nachhaltigkeitsthemen.

Scope-3-Emissionen: Indirekte Treibhausgasemissionen aus der Wertschöpfungskette wie Geschäftsreisen oder Mitarbeiterausgaben, die ebenfalls in die CO₂-Berichtspflicht fallen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Von der CSRD-Richtlinie sind viele Unternehmen betroffen. Differenziert nach deren Art der Verpflichtung gibt es folgende drei Gruppen:

Direkte Verpflichtung

Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitnehmenden, über 40 Mio. Euro Umsatz oder einer Bilanzsumme von über 20 Mio. Euro fallen direkt unter die CSRD-Berichtspflicht. Sie müssen ihre CO₂-Bilanz und weitere ESG-Daten nach ESRS offenlegen. Dazu gehört auch, Emissionen zu berechnen, einschließlich Scope 3.

Indirekte Verpflichtung

Viele kleinere Unternehmen geraten über ihre Lieferketten in den Fokus. Große Kunden verlangen zunehmend detaillierte Nachhaltigkeitsdaten, um ihre eigene Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht zu erfüllen. Damit wirkt die CSRD-Umsetzung auch auf Unternehmen, die formal nicht direkt berichtspflichtig sind.

Freiwillige Berichterstattung

Einige Firmen erstellen freiwillig eine CO₂-Bilanz für Unternehmen oder einen ESG-Bericht, um Wettbewerbsvorteile zu sichern. Gerade bei Investorinnen und Investoren oder in Ausschreibungen kann das ein Pluspunkt sein. Hierfür wird oft schon jetzt ESG-Reporting-Software eingesetzt.

Was muss berichtet werden?

Die Inhalte orientieren sich an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und decken die drei bekannten ESG-Kategorien ab:

Environmental (Umwelt): Erfassung der Klimabilanz, inklusive vollständiger CO₂-Bilanz für Unternehmen. Dazu gehören alle Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen. Letztere betreffen unter anderem Geschäftsreisen, wofür auch Prozesse wie Reisekostenabrechnung oder das Digitalisieren der Reisekosten relevant werden, sowie Mitarbeiterausgaben (Expenses und Expenses Reisekosten).

Social (Soziales): Themen wie Arbeitsschutz, Diversität, Gleichbehandlung und soziale Standards in der Lieferkette.

Governance (Unternehmensführung): Strukturen, Verantwortlichkeiten, Compliance-Systeme.

Die CO₂-Berichtspflicht verlangt die Erfassung und Offenlegung aller relevanten Emissionen. Unternehmen müssen Emissionen berechnen und dokumentieren, wie diese ermittelt wurden. Dabei ist die doppelte Materialität zentral. Sie müssen die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft beschreiben und gleichzeitig darstellen, wie Nachhaltigkeitsthemen die eigene wirtschaftliche Lage beeinflussen.

Eine externe Prüfung (Assurance) ist vorgeschrieben, um die Plausibilität der Daten sicherzustellen. Das wirkt sich unmittelbar auf die digitale Buchhaltung aus, da ESG-Daten genauso prüfungspflichtig werden wie Finanzdaten. Viele Unternehmen setzen daher auf integrierte Systeme, um die Buchhaltung optimieren zu können und gesetzliche Anforderungen effizient zu erfüllen.

Zeitplan und Fristen

Zeitplan und Fristen hängen vor allem vom Unternehmenstyp ab. Das können Sie der folgenden Aufstellung entnehmen: 

Große kapitalmarktorientierte Unternehmen (>500 Beschäftigte) → Beginn der Berichtspflicht im Geschäftsjahr 2024 (Bericht 2025)

Große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte) → Beginn der Berichtspflicht im Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026)

Kapitalmarktorientierte KMU → Beginn der Berichtspflicht im Geschäftsjahr 2026 (Bericht 2027)

Drittstaatenunternehmen mit großem EU-Umsatz → Beginn der Berichtspflicht im Geschäftsjahr 2028 (Bericht 2029)

Die langfristige Perspektive besteht darin, dass ESG-Daten in der Wirtschaftsprüfung ähnlich bedeutend wie Finanzkennzahlen werden. Das bedeutet, dass sich Prozesse, Systeme und Verantwortlichkeiten dauerhaft ändern müssen. Die CSRD-Umsetzungsgesetze verpflichten Unternehmen, Nachhaltigkeitsdaten mit derselben Genauigkeit zu erheben wie Finanzdaten. Das zieht tiefgreifende CSRD-Auswirkungen auf die Buchhaltung nach sich.

Die Rolle der Omnibus-Richtlinie

Die Omnibus-Richtlinie ist eine ergänzende Gesetzgebung zur CSRD. Sie passt bestehende EU-Richtlinien wie die Bilanzrichtlinie und die Transparenzrichtlinie an. Ziel ist es, einheitliche Offenlegungs- und Governance-Vorgaben in der EU zu schaffen. Diese Anpassungen haben direkten Einfluss auf nationale Umsetzungsfristen und den Umfang der Pflichten. 

Unternehmen müssen daher nicht nur die europäische Ebene, sondern auch die nationale CSRD-Umsetzung und das jeweilige CSRD-Umsetzungsgesetz beachten. Wer sich hier frühzeitig informiert, kann die eigenen Prozesse anpassen und so rechtzeitig die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht oder im Fall kleinerer Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht für KMU erfüllen.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Umsetzung der CSRD-Anforderungen stellt viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. ESG-Daten sind oft fragmentiert, unstandardisiert und manuell erfasst, was eine konsistente Auswertung erschwert. Besonders Scope-3-Emissionen, beispielsweise Emissionen aus Geschäftsreisen, sind schwer zu messen, da sie häufig auf indirekten Aktivitäten in der Liefer- und Wertschöpfungskette basieren.

Zudem ist eine Prüfungssicherheit bei der Datenqualität notwendig, um den hohen Transparenz- und Revisionsanforderungen der Richtlinie gerecht zu werden. Für kleinere Unternehmen bedeutet das einen hohen Schulungs- und Dokumentationsaufwand, da interne Prozesse, Datenerhebung und Auswertung oft neu aufgesetzt werden müssen.

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten – auch ohne akute Pflicht

Selbst wenn Ihr Unternehmen derzeit noch nicht unter die Pflicht zur CSRD-Berichterstattung fällt, ist es strategisch sinnvoll, jetzt mit der Vorbereitung zu beginnen. Frühzeitige Vorbereitung sichert Ressourcen und Qualität, da Sie Prozesse ohne Zeitdruck aufbauen und optimieren können. Eine freiwillige Berichterstattung kann zudem die Wettbewerbsfähigkeit stärken und das Vertrauen von Banken sowie Investierenden gewinnen. 

Auch bei Ausschreibungen verschafft eine klare Nachhaltigkeitsstrategie Vorteile, da Auftraggebende zunehmend ESG-Kriterien berücksichtigen. Darüber hinaus wird Nachhaltigkeit zunehmend zu einem Differenzierungsmerkmal im Markt. Wenn Sie sich früh positionieren, können Sie sich von Mitbewerbenden abheben. Nicht zuletzt vermeiden Sie durch rechtzeitige Maßnahmen höhere Kosten, Stress und Aufwand bei einer späteren Pflichtprüfung.

Lösungsansätze und digitale Unterstützung

Ein Problem beim Erfüllen der CSRD-Richtlinien ist: Unternehmen tun sich schwer, ESG-Daten automatisiert und nachvollziehbar zu erfassen, insbesondere bei indirekten Emissionen aus Ausgaben und Fahrten. Das bestätigt auch eine Aussage von Circula-CEO Nikolai Skatchkov. Er sagt, dass die Messung von Scope-3-Emissionen äußerst schwierig sei. 

Das liegt unter anderem daran, dass zahlreiche Unternehmen nicht über die erforderlichen Ressourcen verfügen, um eine Entschlüsselung vorzunehmen. Durch die Partnerschaft mit Lune ist es jedoch möglich, die Messung von Scope-3-Emissionen problemlos zu realisieren. Digitale Lösungen wie Circula in Kooperation mit Lune automatisieren nicht nur die Datenerhebung, sondern ebenso die Berechnung und Berichterstellung. Das reduziert manuellen Aufwand und minimiert Fehlerquellen.

Lösung mit Circula und Lune: CO₂-Emissionen-Broschüre

Die gemeinsame Lösung von Circula und Lune ermöglicht eine durchgängige, automatisierte CO₂-Bilanzierung auf Basis Ihrer Unternehmensausgaben und Fahrten. Sie beinhaltet vor allem folgende Vorteile: 

  • Der Export von Ausgaben- und Fahrtendaten erfolgt automatisch via API – ohne manuelles Eingreifen.
  • Lune berechnet CO₂-Werte standardisiert, sodass Vergleichbarkeit und Konsistenz gewährleistet sind.
  • Der Emissionsbericht wird automatisch per E-Mail zugestellt, inklusive aller relevanten Kennzahlen.

Diese Vorgehensweise schafft eine solide Grundlage für die CSRD-konforme Berichterstattung und entlastet interne Teams.

Berechnungslogik

Die CO₂-Berechnung erfolgt auf Basis von Emissionsfaktoren und den erfassten Unternehmensdaten. Die entsprechenden Formeln lauten: 

  • Ausgaben: Emissionsfaktor × Ausgabenbetrag (€) = CO₂-Emissionswert (t)
  • Fahrtkosten: Emissionsfaktor × zurückgelegte Kilometer (km) = CO₂-Emissionswert (t)

Diese standardisierte Logik ermöglicht eine transparente und jederzeit nachvollziehbare Ermittlung der Emissionswerte, was einen zentralen Punkt für die Prüfungssicherheit darstellt.

Vorteile

Die Lösung bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die sowohl große als auch kleinere Unternehmen unterstützen. Dazu gehören unter anderem: 

Vollständig CSRD-konform: Erfassung und Berichterstattung erfüllen alle relevanten Anforderungen der Richtlinie.

Keine manuelle Datenerfassung oder Berechnung: Durch die Automatisierung sparen Sie Zeit und vermeiden Fehlerquellen.

Ideal für die Zusammenarbeit mit ESG-Prüfenden: Klare, standardisierte Berichte erleichtern die externe Prüfung.

Unterstützt Finanzabteilungen bei der Einhaltung regulatorischer Fristen: Automatisierte Prozesse sorgen dafür, dass Berichte rechtzeitig und vollständig vorliegen.

Fazit

Die CSRD wird den ESG-Standard in Europa neu definieren und den Druck auf Unternehmen erhöhen, ihre CO₂-Bilanzierung transparent und standardisiert vorzunehmen. Doch auch Unternehmen ohne akute Pflicht profitieren von einer proaktiven Vorbereitung, sei es durch eine gestärkte Marktposition, höhere Effizienz oder weniger Aufwand bei künftigen Prüfungen. Mit der kombinierten Lösung von Circula und Lune können Sie bereits heute CSRD-ready arbeiten: transparent, automatisiert und revisionssicher.

Disclaimer

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Mitwirkende

Anna Lischke
Anna Lischke
Redakteurin bei Circula

FAQs

Ab wann gilt die CSRD für mein Unternehmen?

Die CSRD gilt ab 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen. Ab 2026 folgen andere große Unternehmen, ab 2027 kapitalmarktorientierte KMU. Die genaue Einstufung richtet sich nach Kriterien wie Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sie betroffen sind, da die Berichtspflichten umfassend sind und eine detaillierte Nachhaltigkeitsstrategie erfordern, um die geforderten ESG-Daten rechtzeitig zu erfassen.

Welche Emissionsarten muss ich berücksichtigen?

Die CSRD orientiert sich an den drei Scopes des Greenhouse Gas Protocols. Unternehmen müssen direkte Emissionen (Scope 1), indirekte aus eingekaufter Energie (Scope 2) sowie weitere indirekte Emissionen entlang der Wertschöpfungskette (Scope 3) erfassen. Besonders Scope-3-Emissionen sind oft komplex, da sie Lieferanten, Logistik und Nutzung der Produkte einbeziehen. Eine vollständige Erfassung erfordert klare Datenschnittstellen, Lieferantenabfragen und eine Methodik, die sowohl Primär- als auch Sekundärdaten berücksichtigt.

Was passiert, wenn meine Daten unvollständig sind?

Unvollständige CSRD-Daten können zu Prüfungsbeanstandungen führen, da die Berichte künftig extern geprüft werden müssen. Fehlende oder ungenaue Angaben können Bußgelder, Reputationsschäden und ein erhöhtes Risiko für Investoren- oder Stakeholder-Kritik nach sich ziehen. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig Prozesse etablieren, um Lücken zu schließen, beispielsweise durch interne Datenerhebung, Lieferantenbefragungen und digitale Monitoring-Systeme. Eine transparente Darstellung von Unsicherheiten ist besser, als fehlende Werte ohne Erklärung zu belassen.

Sind digitale Tools verpflichtend?

Die CSRD schreibt nicht explizit vor, dass digitale Tools genutzt werden müssen. In der Praxis sind sie jedoch fast unverzichtbar, um große Datenmengen effizient zu erfassen, zu validieren und für den Bericht nach ESRS-Standards aufzubereiten. Softwarelösungen können automatisierte Schnittstellen zu Lieferanten, Emissionsrechnern und Reporting-Formaten bieten. So lassen sich Fehler reduzieren, Aktualität sichern und Prüfprozesse erleichtern. Besonders für Unternehmen mit komplexen Lieferketten ist der Einsatz digitaler Tools eine deutliche Arbeitserleichterung.

Kann die CO₂-Bilanzierung auch Marketingvorteile bringen?

Eine transparente und nachvollziehbare CO₂-Bilanzierung kann ein starkes Marketinginstrument sein. Unternehmen, die Emissionen reduzieren und Fortschritte klar kommunizieren, stärken ihr Markenimage, erhöhen das Kundenvertrauen und positionieren sich als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit. Dies kann bei Investierenden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern sowie Fachkräften einen Wettbewerbsvorteil schaffen. Wichtig ist jedoch, auf Greenwashing zu verzichten: Die Kommunikation sollte auf überprüfbaren Daten basieren und konkrete Maßnahmen sowie erzielte Verbesserungen klar benennen.

Für welche Länder gilt die CSRD?

Die CSRD gilt für alle Unternehmen mit Sitz in der EU sowie für Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen betreiben und bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten. Damit betrifft sie nicht nur europäische Firmen, sondern auch internationale Konzerne mit signifikanter Geschäftstätigkeit im europäischen Binnenmarkt. Ziel ist eine einheitliche, vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb der EU, um Transparenz zu fördern und Kapitalflüsse in nachhaltige Geschäftsmodelle zu lenken.

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